r23: Man muss davon ausgehen, dass die potentiellen Kunden sich nicht ständig mit Gesetzteskram auseinander setzen, wenn sie ne Kleinigkeit kaufen wollen. Die wenigsten kennen überhaupt diese Begriffe. Und es ruft sicherlich bei sehr vielen ein "häää?" hervor.
ZITAT: "Es reicht aus, wenn hinter dem jeweilig genannten Einzelpreis im Internet ein hochgestelltes Sternchen angebracht wird, welches auf die notwendigen Informationen verweist. Gerade aber hierbei ist das Erfordernis der guten „Wahrnehmbarkeit und Deutlichkeit” durch die PAngV (vgl. § 1 IV PAngV) besonderer Beachtung zu schenken."
Formulierungsvorschlag der IT-Recht Kanzlei für Kleinunternehmer:
„Der angegebene Preis ist ein Endpreis zzgl. Versandkosten. Gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus)“.