Bilder von CDs und Büchern - Copyright?

Aktuell arbeiten wir noch im Hintergrund an der Foren-Struktur, daher kann es vorkommen das noch nicht alles zu 100% passt. Sowohl die Foren-Bereiche, Labels, Berechtigungen, Icons und das verschieben der Themen in die entsprechende Bereiche wird noch alles durchgeführt, sobald das abgeschlossen ist entfernen wir diesen Hinweis auch.
  • Wenn ich im Blog eingescannte CD-Cover oder Buchtitel verwenden möchte (beispielsweise bei Besprechungen oder Empfehlungen) - ist das problemlos möglich? Oder verbietet das Copyright eine solche Verwendung - schließlich sind ja auch CD-Cover und Buchtitel urheberrechtlich geschützt)?

    Danke für alle sachdienlichen Hinweise!

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    Hinweis: folgt noch

  • Wie bereits gesagt sind die Cover Urheberrechtlich geschützt und dürfen somit nicht ohne Erlaubnis verwendet werden.
    Aber man kann im Rahmen des Partnerprogramms von Amazon (sicher auch von anderen Buchhändlern) die Bilder auf der eigenen Seite verwenden. Wirklich Geld verdient man damit nicht, aber zumindest hat man Zugriff auf die Bilder.

    For Daisy - Werde Teil des Pixelkunstwerks

  • Deine Wikipediaseite schränkt entsprechend ein:

    Quote

    In wissenschaftlichen (und populärwissenschaftlichen) Werken ist nach § 51 UrhG das Großzitat zulässig.


    Also dürfte die Antwort wohl nein heißen.
    Zitat und Urheberrecht sind eine sehr komplexe Materie und selbst Juristen werden dir manchmal sicher nicht sagen können, inwieweit was gestattet ist. Ich habe gerade den Link nicht parat, aber es gibt eine Seite die sich intensiv mit dem Zitatrecht für Websites auseinandersetzt. Musst du mal nachgooglen.

    For Daisy - Werde Teil des Pixelkunstwerks

  • Danke für Deine Antwort, über Google findet man noch so einiges, z.b.

    Quote

    Hierzu zählen auch populärwissenschaftliche Werke, soweit sie sich ernsthaft um eine methodisch geordnete Suche nach Erkenntnis bemühen.


    http://call.tu-dresden.de/copyright/zitatrecht.htm

    Ich z.b. würde ein gut formuliertes Filmreview mit entsprechend vielen Fakten und Hintergrundwissen schon als populärwissenschaftlichen Beitrag ansehen. Wenn ich mir dazu aber wieder den entsprechenden Wikipedia-Eintrag durchlese, dann wohl eher nicht. Ist wirklich ein schwieriges Thema.

  • Wende dich doch direkt an die betreffenden Verlage, ich weiss daß, zumindest die meissten Buchverlage eine entsprechende Presseseite auf ihrer Webseite haben, wo unter bestimmten Voraussetzungen, Beschreibungen und Bilder zur Verfügung gestellt werden.


  • Wende dich doch direkt an die betreffenden Verlage, ich weiss daß, zumindest die meissten Buchverlage eine entsprechende Presseseite auf ihrer Webseite haben, wo unter bestimmten Voraussetzungen, Beschreibungen und Bilder zur Verfügung gestellt werden.

    Hi!
    Ist wohl der sicherste Weg. Mail an Verlag, Band oder Plattenfirma und das Vorhaben kurz schildern. So hat man wenigstens auch eine schriftliche Erlaubnis.
    Alternativ: Was hindert Dich daran ein Foto von Dir mit einem Buch oder einer CD in der Hand online zu stellen?

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    Ist wohl der sicherste Weg. Mail an Verlag, Band oder Plattenfirma und das Vorhaben kurz schildern. So hat man wenigstens auch eine schriftliche Erlaubnis.

    Aber möglicherweise nicht unbedingt praktikabel, wenn man sehr viele CDs auf seiner Seite besprechen möchte. In zwei Fällen habe ich das bisher übrigens schon mal gemacht: Bei einer kleinen Plattenfirma kam nach einer halben Stunde eine positive Rückantwort per Mail, bei einer anderen (Branchengröße) warte ich noch heute ...

    ... und dann wäre es vielleicht doch wünschenswert, wenn der Gesetzgeber die Möglichkeit vorsehen würde, dass derlei Abbildungen im Rahmen einer Besprechung als Bildzitat gelten, schliesslich ist ein Weblog vom Prinzip nichts anderes als eine Zeitung oder Zeitschrift, die ebenfalls zur Illustration von CDs und Büchern Cover abbildet. Oder hat der Gesetzgeber die Möglichkeit vielleicht schon vorgesehen?

  • Nochmal eine kurze Frage zu dieser Sache.

    Wie sieht es aus, wenn ich z.b. von einer DVD ein Bild mit meiner Digitalkamera mache, z.b. im aufgeklappten Zustand und dieses Bild dann im Rahmen einer DVD Besprechung auf meiner Seite veröffentliche. Wäre das rechtlich zulässig?

  • Nochmal eine kurze Frage zu dieser Sache.

    Wie sieht es aus, wenn ich z.b. von einer DVD ein Bild mit meiner Digitalkamera mache, z.b. im aufgeklappten Zustand und dieses Bild dann im Rahmen einer DVD Besprechung auf meiner Seite veröffentliche. Wäre das rechtlich zulässig?

    Im Grunde ist auch das nicht zulässig, da du das Cover ja abbildest. Aber mal was allgemein zu der Sache. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, dass ein Verlag, Film- oder Musiklabel sich beschwert oder gar rechtliche Schritte unternommen hätte, nur weil jemand ein Cover ungefragt bei seiner Rezension abbildet. Ganz im Gegenteil, das Cover dient ja auch als Werbe- und Erkennungsmerkmal.

  • Aber mal was allgemein zu der Sache. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, dass ein Verlag, Film- oder Musiklabel sich beschwert oder gar rechtliche Schritte unternommen hätte, nur weil jemand ein Cover ungefragt bei seiner Rezension abbildet. Ganz im Gegenteil, das Cover dient ja auch als Werbe- und Erkennungsmerkmal.


    Da hast Du sicherlich recht, aber ich weiß auch nicht warum, gerade bei solchen Dingen bin ich extrem übervorsichtig.

    Im Zweifelsfall verzichte ich dann lieber auf entsprechende Bilder. Zwar würde damit vielleicht der Leseanreiz steigen, aber andererseits, warum auch Bilder präsentieren, die man auch ohne weiteres woanders im Internet findet.

  • Also das Cover, wie gesagt, gibt es ja im Internet zu genüge, und dann brauch mann auch keine Scans machen. Jedenfalls habe ich auf meiner Homepage auch Filmrezensionen mit Cover und Bildszenen. Das Cover habe ich aus dem Netz und habe keine Ergänzung was Copyright angeht usw., bei den Bildern sieht das schon anders aus. Dort habe ich den Text "[SIZE=-2][COLOR=Black][FONT=Geneva, Arial, Helvetica, san-serif]© der Bilder bei Verleih -und/oder Produktionsfirma[/FONT][/COLOR][/SIZE]" eingebaut, damit steht man auf der sicheren Seite.

    Ich hoffe ich konnte helfen.

  • Also das Cover, wie gesagt, gibt es ja im Internet zu genüge, und dann brauch mann auch keine Scans machen. Jedenfalls habe ich auf meiner Homepage auch Filmrezensionen mit Cover und Bildszenen. Das Cover habe ich aus dem Netz und habe keine Ergänzung was Copyright angeht usw., bei den Bildern sieht das schon anders aus. Dort habe ich den Text "[SIZE=-2][COLOR=Black][FONT=Geneva, Arial, Helvetica, san-serif]© der Bilder bei Verleih -und/oder Produktionsfirma[/FONT][/COLOR][/SIZE]" eingebaut, damit steht man auf der sicheren Seite.

    Ich hoffe ich konnte helfen.

    Nein, damit ist man nicht auf der sicheren Seite. Die genaue Gesetzeslage kenne ich da auch nicht, aber zum einen gibt es in Deutschland kein Copyright (Sondern nur Urheberrecht) und ob man den angibt oder nicht ändert grundsätzlich erstmal nichts an der Rechtslage, es sei denn, es ist explizit gestattet unter Nennung des Rechteinhabers.

  • Fazit

    Die Frage ist nun, welche Schlussfolgerungen man aus all den Antworten ziehen soll:
    > Abbildung erlaubt, weil irgendwie Bildzitat?
    > Abbildung verboten, weil urheberrechtlich geschützt?
    > Abbildung zwar nicht erlaubt, aber keine juristischen Folgen zu erwarten, da Abbildung mehr oder weniger als Werbung eingesetzt wird?

  • Interessant zu sehen, wie das Urheberrecht für Verwirrung sorgt.

    Deshalb ganz kurz zur ersten Orientierung:

    1. Internetrecht-Skript von Thomas Hoeren.
    2. Vielleicht mal eine Zeitung ansehen und gucken, wie die das machen.

    Irgendwie habe ich den Eindruck, als ob das ganze Gekasper um die Bildrechte an Fußballbundesligaspielen seine Spuren hinterlässt.

    Andreas Skowronek
    Freier Journalist, Autor und Seminar-Trainer schreibt das

    Blog für Betriebsrat und Jugendvertretung (JAV) – immer subjektiv und nie langweilig.

    http://37sechsblog.de

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