Pixelio Urteil wurde aufgehoben
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- Gerade eben
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Gut so.
Es scheint ja doch deutsche Gerichte mit einem gewissen Sachverstand für Technik und das Internet zu geben. Das läßt hoffen. :-)Gruß
Ingo -
Ich lasse von Pixelio lieber die Finger!
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Gerd; das war nicht speziell auf pixelio bezogen...
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Das ist mal echt beruhigend... aber auch, wenn das Urteil nicht nur auf pixelio bezogen war: Wenn man über creativecommons nach lizenzfreien Bildern gesucht hat, konnte man doch Bilder von beispielsweise Flickr mit Verlinkung von Fotograf, Bild und entsprechender Lizenz bedenkenlos einbinden, oder?
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Das Urteil selbst ist schon konkret auf die Lizenzbedingungen von Pixelio bzw. deren Auslegung bezogen.
Zitat"Grundsätzliche Bedeutung über den konkreten Fall hinaus hat schließlich die Feststellung des Gerichts, die Darstellung des Bildes unter seiner Direkt-URL sei bei realitätsnaher Betrachtung keine urheberrechtlich relevante Zweitnutzung, sondern lediglich eine technische Begleiterscheinung."
Diese Feststellung hingegen ist von allgemeinerer Bedeutung und könnte bei ähnlichen Fällen "aus der Patsche helfen".
Gruß
Ingo -
Jap, denke auch, in ähnlichen Fällen wird sich in Zukunft auf dieses Urteil bezogen werden.
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