• Seit dem 13. Juni 2014 gilt für alle Betreiber von
    Shops sowie für Händler bei Amazon, eBay & Co. das neue
    Widerrufsrecht. Alle Online-Verkäufer müssen die neuen Regelungen
    umgesetzt haben, sonst droht eine Abmahnung.

    Achtung Abmahnung: Weiterhin Millionen alte Belehrungen online

    Einen Monat nach in Kraft treten gibt es aber immer noch ca. 17
    Millionen abmahngefährdete Verkaufsangebote. Allein bei eBay finden
    sich über 10 Mio. veraltete Widerrufsbelehrungen, bei Online-Shops
    sind es etwa 5,9 Mio. Der tagesaktuelle Stand abmahngefährdeter
    Online-Angebote kann unter
    http://www.e-recht24.de/abmahngefahr-widerruf/ eingesehen werden.

    Verkäufern mit altem Widerrufsrecht droht damit nicht nur die
    Abmahnung, sondern auch erheblicher Kostenaufwand, denn für Kunden
    verlängert sich damit das Widerrufsrecht und damit auch die
    Geld-zurück-Frist von 14 Tagen auf 1 Jahr und 14 Tage.

    Was ist neu beim Widerrufsrecht?

    Wichtigste Änderung ist die neue Widerrufsbelehrung, die für jeden
    Shop individuell angepasst werden muss. Der Widerruf muss vom Käufer
    jetzt ausdrücklich erklärt werden, künftig kann dies auch telefonisch
    erfolgen. Die Online-Händler müssen dem Kunden dafür zusätzlich zur
    eigentlichen Widerrufsbelehrung das neue Muster-Widerrufsformular zur
    Verfügung stellen.

    Ein wichtiger Punkt für alle Händler: Verkäufer haben jetzt die
    Möglichkeit, die Kosten der Rücksendung dem Kunden aufzuerlegen.

    Ausgeschlossen sind vom neuen Widerrufsrecht nach Kundenwunsch
    angefertigte Waren sowie Produkte, die aus hygienischen Gründen nicht
    zur Rücksendung geeignet sind. Neu ist auch die Regelung für
    Downloads. Diese sind nicht mehr automatisch vom Widerrufsrecht
    ausgeschlossen.

    Die neuen Regelungen sind sehr kompliziert. Deshalb sollten
    Verkäufer nicht die Widerrufsbelehrungen anderer Händler kopieren, da
    sich hier viele unterschiedliche Varianten einer Widerrufsbelehrung
    ergeben. Wer Abmahnungen vermeiden will, sollte umgehend eine
    aktuelle und individuell angepasste Widerrufsbelehrung in seine
    Verkaufsangebote einstellen.

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  • yo, wenn das so weitergeht, gibt es bald ein lebenslanges Widerrufsrecht, außer auf Rennpferde, Katzenstreu und Leberwurstschnittchen.

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