Wie "verstecke" ich mein Impressum vor Google mithilfe von noindex?

  • ...
    zu der aussage e-mail adresse im allgemeinen, diese muss in einem impressum gar nicht angegeben werden.
    ...

    Ja aber sicher doch, gerade bei geschäftsmäßig betriebenen Angeboten.

    Zitat

    Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,


    - TMG §5 Ansatz 2: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
    - MDStV §10 Absatz 2 (2.): http://www.recht-niedersachsen.de/22620/mdstv2.htm#p10

    Gruß
    Ingo

    Wenn ich helfen konnte, bitte [ Gefällt mir ] klicken. :-)

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  • @formateins: Das blendet gerade mal den Normalo- Internetuser. Aber der versendet keine Abmahnungen. Wenn der- oder diejenige das Gefühl haben, die Seite unterliegt dem dt. Recht, kannst Du ohne Probleme online im companyboard nach den directors der Ltd. suchen. Natürlich kann man auch hier einen Treuhänder einsetzen (kostet dann deutlich mehr). Diesbezüglich würde ich mir einfach eine weniger fortschrittliche Jurisdiktion suchen. Und auch hier gilt: In Deutschland keine (nennenswerte) Geschäftstätigkeit entfalten, sonst kriegt man Dich darüber...

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