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zu der aussage e-mail adresse im allgemeinen, diese muss in einem impressum gar nicht angegeben werden.
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Ja aber sicher doch, gerade bei geschäftsmäßig betriebenen Angeboten.
ZitatAngaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
- TMG §5 Ansatz 2: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
- MDStV §10 Absatz 2 (2.): http://www.recht-niedersachsen.de/22620/mdstv2.htm#p10
Gruß
Ingo