Frage zur Gewerblichen Nutzung...

  • Hallo,

    bevor ich die Frage stelle muss ich sagen das ich alles mir mögliche versucht habe diese Information zuerlangen ausser noch einen Foren Eintrag zuschreiben zum Thema "Gewerbliche Nutzung".

    was habe ich versucht:

    - Google.de
    - Suche Funktion bei forum.wpde.org
    - Wikipedia
    - bei ander begannte Foren nach diesem Thema gesucht

    Die Frage (fiktional):
    Mal angenommen Person A ist Freiberuflich als Designer tätig, bekommt den Auftrag von Person B einen Internet Auftritt in form von einer Internet Seite mit eigener Domain (http://www.firma-von-person-b.de) zu erstellen. Person A nimmt für die Erstellung wordpress. Darf Person A, Person B eine Rechnung schreiben?

    Ich habe versucht mich kurz und bündig zuhalten.

    Auf eine Antwort die mir hilft diese Frage zu beantworten würde ich mich sehr freuen.

    mfg
    Eve

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  • Kurz und bündig, davon leben wohl einige Designer, denn die entwerfen ja ein Theme, Template oder Design. Du stellst Deine designerischen Tätigkeiten in Rechnung, nicht die verwendete Software. Wäre wohl etwas viel verlangt, wenn alle Designer erst einmal einen Programmierer mit der Entwicklung eines neuen CMS beauftragen müssten.
    Zumindest würde ich das jetzt mal so sehen, entspricht aber nur meiner persönlichen Meinung und eine richtige Auskunft könnte Dir nur ein Rechtsanwalt geben.

  • Genau so sehe ich das auch! Es wird nicht nur WordPress benutzt, sondern CSS-Regeln, HTML-Protokoll etc. Die selbe Frage müssten sich dann auch Suchmaschinenoptimierer stellen, die den Google Suchalgorithmus auszunutzen versuchen;-)

  • Wesentliche Einzelheiten kannst Du ja bereits aus der Lizenz entnehmen. Fängt hier an, wobei ich mir bisher nur mal diese Trademark Policy übersetzte. Diese Trademark Policy solltest Du Dir durchlesen, damit Du nicht bereits bei der Namensnennung Mist baust:

    https://wpde.org/open-source/

    Geht hier weiter:

    Zitat

    Wenn Sie beispielsweise die Kopien eines solchen Programms verbreiten – kostenlos oder gegen Bezahlung – müssen Sie an die Empfänger dieselben Freiheiten weitergeben, die Sie selbst erhalten haben.


    http://www.gnu.de/documents/gpl.de.html

    Was ich so verstehe, wenn Du die Software kostenlos erhalten hast, darfst Du die auch nur kostenlos weitergeben und nur zusätzlich erbrachte Leistungen in Rechnung stellen. Doch ich verstehe auch nicht alles.

    Dann vielleicht noch die GPL lesen und hier insbesondere die Hinweise zur Version 3, doch so allgemein sollte spätestens hier ein Rechtsanwalt eine bessere Antwort geben können:

    Zitat

    Nur bei der Realisierung von Software welche neue (eigene) Quellcode-Teilen mit GPL-Teilen verbindet (und wenn diese Software verbreitet oder vertrieben wird), so muss der Quellcode den Nutzern (unter den gleichen Lizenzbedingungen: GPL) zugänglich gemacht werden.

    http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License

    Das würde ich im Augenblick so verstehen, dass auch ein Plugin nur unter GPL angeboten werden darf.
    Mehr dürfte Dich aber diese Seite interessieren, die habe ich eben auch nur überflogen:

    Zitat

    Tatsächlich aber ermutigen wir Leute, die Freie Software weitervertreiben, sogar, so viel Geld zu verlangen wie sie wollen bzw. können.

    http://www.gnu.org/philosophy/selling.de.html

  • Ich danke dir noch mals für deinen Beitrag.

    Ich glaube jetzt sind mir alle meine Fragen beantwortet.
    Hätte nicht gedacht das sich jemand so viel Mühe macht.

  • Hätte nicht gedacht das sich jemand so viel Mühe macht.

    Nicht nur um Deine Frage zu beantworten, wenn es mich nicht interessieren würde. Mich interessieren nur mehr Plugins. Was ich bisher programmierter, war alles zum Einbinden in beliebige Webseiten und nicht für WP bestimmt und dabei verwies ich auf meine eigene Lizenz. Jetzt muss ich mir das auch noch alles dreimal durchlesen, um die Hälfte zu verstehen.

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