Edward Hopper Bild für den Header (Rechtslage?)

  • Hallo Zusammen,

    ich will ein Bild - zumindest Ausschnittsweise - von Edward Hopper ("Nighthawk") für den Header meines Blogs verwenden.

    Zwar ist das Bild schon 65 Jahre alt, aber wie ich gelesen habe, hat der Künstler 70 Jahre lang das Recht an seinem Werk!?

    Kann mir jemand hier sagen, wo ich denn herausfinden könnte, wer zurzeit die Rechte an den Bildern hat? Längeres googeln war nämlich leider nicht erfolgreich.

    Muss ich mich als Privatperson, die das Bild ohne kommerziellen Hintergrund benutzen möchte, überhaupt um so etwas kümmern?

    Danke und viele Grüße,
    basti2701

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  • Zu deiner Kernfrage kann ich keine Antwort geben, aber erstens gilt das Urheberrecht meines wissens bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, zweitens bist du zwar eine Privatperson, willst aber das Bild veröffentlichen, und somit nicht Privat nutzen und drittens kräht wahrscheinlich kein Hahn nach irgend einem Ausschnitt in irgend einem Header, aber das Risiko trägst du.


  • Ein ganz einfacher Ratschlag: Lass es lieber. Wenn es auffällt, kann es unter Umständen sehr teuer werden. Urheberrechte gelten, nebenbei gesagt auch dann, wenn du die Sache als Privatperson nutzen willst.

  • Für Deutschland werden einige Rechte von VG-Bildkunst vertreten.
    http://www.bildkunst.de
    Wenn ein Künstler dort nicht vertreten ist, heißt dies nicht, dass die Rechte frei sind, sondern dann werden die Rechte in der Regel direkt vom Künstler oder dessen Nachfahren (mit Hilfe von Anwälten) vertreten. Die Museen haben meist nicht die Rechte an den Bildern, können aber natürlich sagen der Rechteinhaber ist.

    Ich glaube allerdings nicht, dass ein dt. Blog (solange es nicht tausende von Hits am Tag kriegt) aus den USA verfolgt werden wird.

  • Etwas seltsam ist das mit Edward Hopper schon. Es ist eher unwahrscheinlich, aber es sieht fast so aus, als wenn überhaupt keiner die Bildrechte pflegt. In meinem Hopper-Buch sind lediglich die verschiedenen Museen in den Bildnachweisen aufgelistet. Von einem Copyright ist da nichts zu finden.

    Die VG Bild-Kunst ist hier auf jeden Fall nicht zuständig. Sonst würde Hopper bei denen in der Datenbank stehen, und außerdem wären nicht so viele Hopper-Bilder im Internet zu finden. Denn die VG Bild-Kunst ist ziemlich streng, was das Abkassieren betrifft.

  • Natürlich wird das Copyright von Hopper geschützt sein, schließlich ist er einer der berühmtesten Maler des 20. Jh.. Der Rechteinhaber wird in der Regel nicht in den Katalogen angegeben und muss getrennt, z. B. bei den Museen, erfragt werden.

    Ich würde es, wie gesagt, in Deinem Fall nicht so eng sehen.

  • Für Deutschland werden einige Rechte von VG-Bildkunst vertreten.
    http://www.bildkunst.de
    Wenn ein Künstler dort nicht vertreten ist, heißt dies nicht, dass die Rechte frei sind, sondern dann werden die Rechte in der Regel direkt vom Künstler oder dessen Nachfahren (mit Hilfe von Anwälten) vertreten. Die Museen haben meist nicht die Rechte an den Bildern, können aber natürlich sagen der Rechteinhaber ist.

    Ich glaube allerdings nicht, dass ein dt. Blog (solange es nicht tausende von Hits am Tag kriegt) aus den USA verfolgt werden wird.

    Ich denke, es lässt sich problemlos und automatisch systematisch nach Bilder suchen, die wiederrechtlich verwendet werden. Wer sich etwas auskennt, weiß auch, dass die wohl meisten urheberrechtlich geschützen Bilder im Internet ein unsichtbares Wasserzeichen haben. Dafür gibt es zahlreiche Lösungen, zum Beispiel diese hier, den Photoshop-Benutzern bekannt sein dürfte.

    Mein Tipp: Lass einfach die Finger davon. Wenn du erwischt wirst (und das kann manchmal auch nur durch Zufall passieren), kann es sehr teuer für dich werden.

  • Damit habe ich mich soweit auch abgefunden. Mir fällt schon noch was anderes ein :)

    Kleinr Tipp: Wenn du ein Wenig (das reicht schon aus) Talent hast, kannst du das Bild ja nachzeichnen und leicht verfremden dabei.

  • Natürlich wird das Copyright von Hopper geschützt sein, schließlich ist er einer der berühmtesten Maler des 20. Jh.. Der Rechteinhaber wird in der Regel nicht in den Katalogen angegeben und muss getrennt, z. B. bei den Museen, erfragt werden.

    Auch wenn sich die Diskussion schon erledigt hat, noch etwas hierzu.

    Hopper war Amerikaner und seine Werke entstanden zu einer Zeit, in der in den USA nicht jedes "Werk" automatisch urheberrechtlichen Schutz genoss. Das kann man mit der heutigen Situation nicht vergleichen. Jedes Werk (egal ob Bild, Fotografie, Text oder was auch immer) musste bei der Library of Congress registriert werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z. B. einen eindeutigen Copyright-Vermerk besitzen). Genau aus diesem Grund gibt es ja heute so viele Filme, Bücher und Bilder, die nach amerikanischem Recht public domain (sprich: gemeinfrei, urheberrechtsfrei) sind, obwohl der Urheber bzw. Schöpfer noch keine 70 Jahre tot ist oder sogar noch lebt.

    Und dein zweiter Punkt, dass der Rechteinhaber in der Regel nicht in Publikationen angegeben wird, ist nicht richtig. Im Gegenteil: In der Regel steht in jedem Buch oder Katalog ein Urhebernachweis. Bei großen Künstlern ist das in den meisten Fällen entweder eine Rechteverwertungsgesellschaft wie die VG Bild-Kunst oder eine Stiftung/Organisation, die den Nachlass des Künstlers verwaltet.

    Und beides habe ich im Zusammenhang mit Hopper noch nirgends gelesen. Was erst mal nichts zu sagen hat, aber schon etwas untypisch ist. Eben weil Hopper einer der Großen ist.

  • Auch wenn sich die Diskussion schon erledigt hat, noch etwas hierzu.

    Na ja, so richtig ist sie noch nicht abgebrochen, weil mich das Thema an sich auch sehr interessiert :-)

    Zitat von tboley


    Kleinr Tipp: Wenn du ein Wenig (das reicht schon aus) Talent hast, kannst du das Bild ja nachzeichnen und leicht verfremden dabei.

    Bist Du Dir da 100%tig sicher?

    Na gut, allen noch einen schönen Sonntag,
    Basti

  • Hallo zusammen,

    tut mir bitte einen Gefallen und werft Urheberrecht nicht mit Copyright durcheinander. Denn das sind zwei unterschiedliche Dinge.

    Das Urheberrecht hat immer derjenige, der ein Werk erstellt, sei es Bild, Ton, Text oder was weiß ich nicht noch alles. Dieses Recht kann man nicht verkaufen. Jedenfalls nicht nach unserem Rechtssystem. Es kann mir auch keiner wegnehmen.

    Anders das Copyright bzw. die Verwertungsrechte im Allgemeinen. Die können verkauft, vermietet oder sonstwie vergeben werden.

  • "The artwork is only being used for informational purposes"

    Der Beitrag war nicht ausschließlich affirmativ zu verstehen, sondern eher in informierende Absicht, denn die Copyright-Hinweise für die USA geben ja schon recht viel Auskunft. Eine Weiterverwertung scheint ausgeschlossen. Ich würde auch raten, eine Mail an die Rechteinhaber zu schreiben (oder an das entsprechende Museum, die helfen bestimmt weiter). Ich habe bisher gute Erfahrungen mit solchen Anfragen gemacht.


  • tut mir bitte einen Gefallen und werft Urheberrecht nicht mit Copyright durcheinander. Denn das sind zwei unterschiedliche Dinge.

    Soweit richtig.

    Zitat


    Anders das Copyright bzw. die Verwertungsrechte im Allgemeinen. Die können verkauft, vermietet oder sonstwie vergeben werden.

    Copyright gibt es im Deutschen nicht. Copyright ist die englische bzw. amerikanische Version unseres Urheberrechts; wenn auch gänzlich unterschiedlich. Dass man diese Bezeichnung hier nutzt, hat wohl damit zu tun, dass sich das (C)-Symbol weltweit eingebürgert hat, um den Urheber zu kennzeichnen. Eine rechtliche Bedeutung hat es aber nicht.

    Mit dem Copyright kann der Urheber selbst oder jemand gekennzeichnet sein, der lediglich Nutzungsrechte vom Urheber eingeräumt bekommen hat.
    Dass "Copyright" gleichzusetzen ist mit "Verwertungsrechte" stimmt so jedenfalls nicht. Aber letztendlich ist das auch nur Haarspalterei. Wenn ein Coypright-Hinweis angegeben ist, weiß man ja wohin man sich wenden kann.

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