Impressum und Datenschutzangaben

  • Hallo,

    ich betreibe einen Blog für eine andere Person. Ich selbst schreibe nicht im Blog. Webspace und Domain gehören mir. In der Domain kommt der Name der Person vor, für die ich den Blog betreibe.

    Ist es in diesem Fall ok, wenn ich nur mich selbst als Ansprechperson im Impressum eintrage?

    Gibt es irgendwo ein Datenschutz-Muster-Text sowie Haftungsausschluss für Wordpress? Oder einen Leitfaden.
    Ich bentze AntispamBee, was ja datenschutzrechtlich auch relevant sein sollte.

    Danke!

    • Anzeige

    Hallo!

    Wenn du gerade an deiner Website arbeitest oder dein aktuelles Hosting überdenkst: Wir betreiben mit NetzLiving eine Hosting-Plattform, die speziell auf Performance, Sicherheit und einfache Verwaltung ausgelegt ist.

    • ✔️ Schnelle Ladezeiten (optimiert für WordPress & Co.)
    • ✔️ Deutsche Server & DSGVO-konform
    • ✔️ Persönlicher Support (kein 0815-Ticket-System)

    Mehr erfahren

  • Hi,

    Rechtsberatung können wir hier natürlich nicht geben, aber für dein Anliegen gibt es Mustertexte und Erklärungen überall im Internet.

    http://www.e-recht24.de/muster-disclaimer.htm
    http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

    Von meinem Verständiss her, müsste allerdings der jenige, der den Blog mit Inhalten füllt auch im Impressum genannt werden, da du ja nur die Technik stellst und er die Inhalte einpflegt und somit durchaus dafür verantworlich ist.
    Doch da müsstest du mal einen Anwalt fragen, der sich mit Internetrecht auskennt. ;)

    Edit;
    Ach so.
    Die Texte gelten im überigen nur für Deutschland.
    Wie es mit Schweiz, Österreich usw. aussieht weiß ich nicht, da dort mit Sicherheit andere Datenschutzbestimmungen herrschen.

    Und falls du auch Social Boomarks, wie Twitter, FB und Co. machen willst, wäre ein Zwei Klick System empfehlenswert. (Siehe meine Seiten)

    Bitte keine Fragen per PM, oder Foren-Chat. Für Fragen ist das öffentliche Forum da. Meine Uerdinger Seite

    Einmal editiert, zuletzt von Marcus[IS] (2. August 2012 um 23:39)

  • Danke für eure Antworten.

    Könnte ich mich als Ansprechpartner einfach komplett davor schieben, quasi die Verantwortung für den kompletten Inhalt übernehmen, auch wenn er nicht von mir stammt? Das praktische Problem ist, dass es sich um einen Blog für einen Auslandsaufenthalt handelt. Die Person wäre entsprechend am deutschen Wohnsitz nicht anzutreffen. Andererseits könnte die Angabe eines Auslandswohnsitz im Impressum auch nicht sinnvoll sein. Daher wollte ich der Einfachheit halber einfach mich dort angeben.

  • Wenn du dich für den Inhalt verantworten möchtest macht dir da niemand einen Strich durch die Rechnung

  • da es sich ja um journalistisch-redaktionelle Texte handelt, greift in deutschland ein weiteres gesetz, wenn du den impressums generator verwendest kannst du ganz einfach den für den inhalt verantwortlichen zusätzlich angeben ;)

    Ohne Rechtsberatung zu geben, halte ich es persönlich für bedenklich sich selbst anzugeben, schon wegen der haftung. Wenn der Schreiberling nicht in DE audzufinden ist ist das ja nicht deine Schuld / dein Problem...

    Digitaler Rucksack Nomade

    Einmal editiert, zuletzt von Michi91 (3. August 2012 um 11:58)

  • Der Impressums-Generator schaut nützlich aus. Da kann ich mich als Verantwortlicher gemäß §5 TMG nennen und den Blogschreiber als inhaltlich Verantwortlichen, wobei bei letzterem scheinbar keine Telefonnummer und E-Mail-Adresse notwendig ist. Mit der Angabe der Anschrift im Falle des inhaltlich Verantwortlichen muss ich noch mal schauen. Ist es denn sehr schlimm, wenn da die Anschrift fehlt? Bei mir steht ja eine.

    Was mir jetzt noch fehlt, sind stichhaltige Datenschutzangaben, die auf den Blogbetrieb und die Nutzung von AntispamBee zugeschnitten sind.
    Der Impressums-Generator von e-recht24.de formuliert zum Datenschutz folgenden Text:

    Zitat

    Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

    Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
    Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.


    Das scheint mir noch etwas dünn. Ich habe gehört, dass man genau über Art und Umfang sowie Nutzung der gesammelten Daten informieren muss. Kann mir da jemand weiterhelfen?

  • Der folgende Text stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ist nur eine (vermeintlich) logische Folgerung aus dem Gesetzestext. Im Zweifelsfall eine Rechtsberatung konsultieren:

    Die Frage ist, ob Du überhaupt ein Impressum brauchst.

    §5 Telemediengesetz regelt die Allgemeinen Imformationspflichten. Da steht drin, wann ein Impressum erforderlich ist und was drin stehen muss. Wichtig ist dabei die Formulierung "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien", d.h., dass der angebotene Dienst nicht kostenpflichitg sein muss, wenn aber andere Anbieter einen vergleichbaren Dienst in der Regel gegen Entgelt anbieten, dann muss ein Impressum auf die Seite und es muss jeder Zeit für den Anwender abrufbar sein.http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

    Wenn es jetzt um ein - nennen wir es mal - Tagebuch über einen Auslandsaufenthalt geht, dann würde ich das nicht als "in der Regel entgeltlich" einstufen, aber da ist eher eine Rechtsberatung gefragt.

    Hnsichtlich erhobener Daten greift mindestens §13 (Pflichten des Dienstanbieters). Da ist genau aufgeführt, wie zu verfahren ist.
    http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html

    Das Problem ist, wenn es vollkommen gesetzeskonform sein soll, muss der Anwender bereits vor dem Erheben von Daten, sprich vor dem Aufruf der Seite mit den entsprechenden Informationen versorgt werden und er muss sein Einverständnis vor dem Aufruf der eigentlichen Seite erklären. Das ist in der Praxis oft nur schwer zu realisieren. Bei der Nutzung von Google Analytics wird es wahrscheinlich nahezu unmöglich sein, bereits vor den Aufruf der Seite eine Einwilligung zu erlangen, es sei denn Du bastelst eine extra Seite, die nach der Einwilligung auf die tatsächliche Seite weiterleitet. Aber wie gesagt, ich würde vorher klären, ob Du tatsächlich ein Impressum brauchst.

    Nochmals der Hinweis, dass dies nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist, sondern als Hinweis.

    Folgender Link zur weiteren Vertiefung
    http://www.sempervideo.de/?p=1280

    Ist zwar nicht mehr ganz so taufrisch, aber man bekommt einen guten Einblick. Notfalls sich über die aktuelle Rechtslage informieren.

    Gruß, Tom

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!