Wer manuell Seiten besucht, kann externe Einbindungen von Webfonts oä. ohne vorherige Zustimmung weiter abmahnen.
Es hat ein Gericht in München ein Urteil gefällt und ist umstritten. Zahlen sollte man auch weiterhin nicht. Besser ist es natürlich die Google Fonts zu entfernen, wenn man sich auf keinen teuren Prozess einlassen will.
Ansonsten Heise Artikel lesen.