Beiträge von drink_power

    ZPO schonmal gelesen?
    Bzw. überhaupt den Beschluss? Es ist kein Urteil, es ist ein Beschluss.

    Da ist weder eine Revision zulässig noch eine Berufung.

    Es wäre eine sofortige Beschwerde binnen zwei Wochen zulässig. Der Streitwert ist lt. netlaw 1250,- Euro.

    Ab 1250,- Euro wäre auch bei einem Urteil eines Amtsgerichts Berufung möglich.

    Des Weiteren sei angemerkt, dass das Fax (die Klagerücknahme) lt. netlaw keine Unterschrift trug. Es gibt unterschiedliche gerichtliche Auffassungen über die Wirksamkeit von Schriftstücken, die ohne Unterschrift versendet werden. Das AG Winsen bezog sich auf die Wirksamkeit eines GMX-Faxes, bzw. eines Computerfaxes, wo es technisch nicht möglich ist, eine Unterschrift beizufügen, auf die Entscheidung des gemeinsamen Senats.

    Wenn schon Kritik, dann sollte die Kritik auch inhaltlich korrekt sein.


    Bzw.
    § 269 ZPO gelesen?
    Dort kann unter bestimmten Gründen auch dem Beklagten die Kosten auferlegt werden, wenn der Kläger seine Klage / seinen Antrag zurücknimmt.