Hallo Tubedesigner,
danke für den Tipp. Ich suche bereits jemanden, der das für mich macht, da ich mich daran traue.
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Tubedesigner,
danke für den Tipp. Ich suche bereits jemanden, der das für mich macht, da ich mich daran traue.
1) Du hast sicher recht, dass ich da nicht selbst dran rumspielen sollte.
2) Ich habe nur diesen php-Zugang. Ich denke, dass das kein FTP-Zugang ist. Allerdings hatte mir Wordpress geschrieben, dass man mit einem solchen php-Zugang auch an die Quelldaten käme.
3) Ich könnte auf meinen Seiten sowohl Plugins als auch themes installieren. Das habe ich zwar noch nicht getan, aber ich kann diese über die Suchfunktion aussuchen und dann auch installieren. Da ist keine Sperre eingebaut.
4) Das mit dem Vergleichen habe ich über die Wordfunktion (ich arbeite mit Word 2007) schon wie folgt versucht: ich habe das, was unter "Edit" des Ursprungsthemes von Wordpress in diesem größeren Fenster steht in ein Worddokument kopiert und das selbe dann mit dem "angepassten" theme gemacht und dann über "vergleichen" verglichen. Dort wird dann auch in dem dritten Fenster angezeigt, dass Dinge geändert wurden (z. B. Formatierungen oder Löschungen u. s. w.) und in diesem dritten Dokument werden auch die Stellen angezeigt, wo etwas geändert wurde, aber eben nicht, was genau das war. Da er für die "Programmierung = Anpassung" aber 42,5 Stunden berechnet hat, müssten das ja Wahnsinnsänderungen gewesen sein.
Aber vielleicht kann dieses Winmerge ja mehr.
Hallo Ihr,
BackWPUP ….Duplicator…..Installationsroutine……XML-Export….Frontend…..Offlinereader…..sacht mir alles nix….gggg……ich finde BackWpup und Duplicator zwar, wenn ich das in der Pluginsuche eingebe, kann das da auch sicher installieren, aber was ich dann damit mache….Null Plan….gibt es da irgendeine Anleitung? Vielleicht idiotensicher als Video? Blondie muss sowas immer sehen.
„Damit können neben der Datenbank und dem XML-Export von Beiträgen und Seiten auch alle im Rootverzeichnis der WP-Installation befindlichen Ordner und Dateien gesichert/exportiert werden, sogar auch solche, die nicht mal von WP selbst erstellt wurden.“
Ich verstehe nur Bahnhof *schulterzuck* Ich weiß nicht wie das alles geht. Ich habe einfach Schiss was zu zerschießen. Und man kann damit auch Ordner und Dateien sichern, die der Werbemensch erstellt hat? Und die dann auf einem anderen Server so weiterführen?
Kennt Ihr jemanden, der sowas vielleicht per Fernwartung machen kann? (Vorausgesetzt, das geht überhaupt per Fernwartung)
Wenn das so wäre, müsste ich mich über diesen Punkt mit meinem Werbemenschen gar nicht weiter streiten, sondern das einfach machen. Dann hätte ich ja auch Zugriff auf die Quellcodes, an die der Kunde ja nicht rankommen soll oder habe ich das falsch verstanden?
Kann ich denn an meinen homepages auch sehen, was der an den vorhandenen Wordpressthemes verändert hat? Ich meine der hat ja für die Programmierung 2.600,00 € berechnet und für die Gestaltung noch einmal 800,00 €, obwohl er nur vorhandene themes angepasst hat. Bei seinen 80,00 € Stundenlohn müsste der ja 42,5 Stunden an den bestehenden themes von drei Webseiten gearbeitet haben. Wenn ja, wo und wie kann ich das sehen?
Fragen über Fragen.....sorry
Gruß
Whoopie
Hallo,
heute wollte ich Euren Tipp befolgen und die Daten exportieren. Dazu habe ich mir vorher ein Video angeschaut. Die Dame dort meinte, es reiche nicht den Export vorzunehmen, sondern man solle im FTP-Programm auch irgendwelche Ordner sichern. Aber diesen FTP-Zugang (was auch immer das ist) habe ich nicht. Wenn ich die Dame richtig verstanden habe, liegen diese Ordner auf dem Server, auf dem die Homepages liegen.
Was meint Ihr? Soll ich die Export-Sache dennoch machen oder bringt das alleine nichts?
Lieben Gruß
Whoopie
Brawler, Dir habe ich eine Mail geschickt. Da stehen teilweise Details drin, die ich hier nicht schreiben will, falls mein "Werbe-Freund" hier mal lesen sollte.
Gruß
Whoopie
Hallo Monika,
ich handele doch bereits. Das darf aber nicht überstürzt geschehen nach dem Motto „erst einmal gehen, dann klagen“. Die Klärung der Punkte muss vor dem Weggang passieren. Für das Design, dessen Kosten ich „vergessen“ soll habe ich pro Webseite 2.200,00 € gezahlt und um das dort programmierte zu bearbeiten reicht die kostenlose Wordpresslizenz eben nicht aus. Und den Zugang dazu rückt er nicht raus. Bei einem Weggang ohne Klärung, wären die bereits gezahlten 2.200,00 €/ pro Webseite weg.
Ja, ich wurde über den Tisch gezogen. Sag ich ja. Ich kann aber aus finanziellen Gründen nicht auf sein neues „kulantes“ Angebot eingehen. Zwar ist er da mit dem Preis runtergegangen, dafür will er noch weniger Rechte einräumen als vorher und zwar dergestalt, dass ich bei einem neuen Anbieter sehr viel neu machen lassen müsste.
Die Energie, die ich noch brauche muss ich mir auch finanziell leisten können. Ich würde dann verzichten auf:
Auch wenn ich gut verstehe, was Du mit Energie sparen meinst, ich beziehe das aufstockende ALG II nicht, weil der Laden so gut läuft. Da kann ich nicht eben mal auf z. B. 2.200,00 € pro Webseite verzichten und weitere Summen an einen neuen Anbieter zahlen. Und dann noch, soll man solchen Typen alles durchgehen lassen, nur weil es anstrengend ist? Darauf spekulieren Leute wie der doch.
Und für mein Hauptgeschäft habe ich mehr als genug Energie übrig. Das leidet sicher nicht unter dieser Sache hier. ;-)
Gruß
Whoopie
Hallo Ihr zwei Beiden,
Datensicherung alleine besagt aber noch nicht, dass das „Gesicherte“ auch weiterverarbeiten darf. Datensichern können vielleicht, aber dürfen ist halt die Rechtsfrage.
Und die Exportdaten kann man dann irgendwo auf dem eigenen Rechner speichern?
Was ich mich im Bezug auf die Adminrechte frage ist, wieso biete ich einem Kunden den Zugriff auf die Quelldateien von Beginn an an (und das ist doch wohl als Admin möglich???) und verlange zwei Jahre später Geld dafür? Hätte er dann nicht schon in 2013 vor Vergabe der Rechte zur Herausgabe der Quelldateien Geld verlangen müssen? Ich behaupte, die kostenlose Vergabe dieses Zugangs zeigt, dass der Zugang von vorneherein Vertragszweck war und damit im Grundpreis enthalten. Als Autohändler händige ich dem Kunden ja auch nicht nach Zahlung das Auto aus und verlange dann nach zwei Jahren noch einmal Geld.
Kann ich eigentlich auch irgendwo sehen, ob und wann der auf meiner Seite war und was der gemacht hat. Dann könnte ich zumindest gucken, ob er wenigstens seinen Betriebsführungspflichten nachgekommen ist.
Könnt Ihr Profis aus diesem Link etwas Brauchbares herauslesen? http://www.urlstat.de/www.affronti.de#server
Zahlungen habe ich nicht verweigert. Im Gegenteil, ich habe angeboten und auch vollzogen, solange der Streit andauert, die hosting-Gebühren monatlich zu zahlen. Das hat er abgelehnt und meine Monatszahlung für Juli zurücküberwiesen. Somit befindet er sich im Annahmeverzug.
Die Kosten für das Hosting wurden nicht erhöht, waren aber – so wie ich Euren Informationen und Links entnehme – von Anfang an zu hoch. Wenn ich bedenke, dass der teuerste Server bei DF 350,00 € im Monat kostet und nicht wie von ihm behauptet 700,00 € (interessanterweise hat er genau die doppelte Summe angegeben), dann ist das schon teuer. Und zwei dieser Server wird er für 100 Kunden wohl kaum brauchen. Die Kunden, die ich gefunden habe, sind alles kleine Betriebe.
Es gibt keinen Hosting-Vertrag zwischen ihm und mir, nur Rechnungen, einmal im Jahr. Im Gegenteil, er hat selbst schriftlich mitgeteilt, der Agenturvertrage beziehe sich gerade nicht auf den Part Hosting.
Domain-reseller sagt mir nichts. Die Domains habe ich zu ihm mitgebracht. Ich war schon immer Inhaberin.
Schöpfungshöhe: klar, liegt im Auge des Betrachters (Richters).Allerdings habe ich da die Hoffnung, dass er die Urteile des BGH und des OLG Schleswig nicht einfach außer Acht lässt. Ist nur eine Hoffnung, schon klar.
Zu den Flyern: Das Design beinhaltet doch auch Text (von mir), Bilder (von mir und gekauft), Platzierung von Text und Bilder (meine Vorgabe), Logo (schriftlich incl. aller Nutzungsrechte). Im Grunde hat er diese Komponenten nur hergenommen und mit einer Software zusammengeklöppelt. Somit müsste ich doch auch Miturheberin sein und zwar in erheblichem Maße. Im Grunde habe ich doch „mitdesignd“. Was anderes wäre es doch, wenn ich bei der Gestaltung einfach nur die Hände in den Schoß gelegt hätte.
Beispiel: Wenn ich mit einer Kettensäge einen Baum fälle und damit Brennholz produziere, bin ich Urheberin des Brennholzes. Aber dies ist nur möglich, weil zuvor jemand Urheber des Baumes (Text und Fotos) und jemand anderes Urheber der Kettensäge (Platzierung) war. Somit wären die anderen beiden Urheber auch am Erfolg beteiligt. Aber Du hast Recht, Brawler, Richtersache.
Das Argument „Vereinfachung“ hat er im Bezug auf die Frage, warum er als Inhaber drin steht (übrigens nicht bei allen Domains) nicht genannt. Er tat das einfach als „Irrtum“ ab. Warum er sich nicht beim Eintrag aller Domains „geirrt“ hat, bleibt sein Geheimnis.
Und wenn das einfacher ist, ist es ja ok. Dann kann man dem Kunden das erklären und parallel was Schriftliches verfassen, dass eben doch der Kunde Inhaber ist.
Was die Arschkarte angeht, da ist mein Anwalt aktuell der Meinung (habe ihn bzw. seinen Referendar das letzte Mail vor der Diskussion hier getroffen), das Gericht werde wohl einen Sachverständigen einschalten, da ich nicht genug Beweise hätte. Besonders pocht er da auf den Punkt „Flyeränderungen und Textanpassungen auf den Webseiten“. Gerade der Punkt scheint mir klarer als alles andere. Angebot liegt vor, wenn auch mit geschätzten Stunden. Selbst bei einem Kostenvoranschlag wäre eine 300%-ige Preissteigerung nicht drin. Schriftliches Angebot….wie deutlich muss ein Beweis denn sein?
Ich sehe das in den meisten Punkten anders als der Anwalt. Angebote liegen vor, Mails liegen vor, Aussagen von Wordpress und der Domainfactory liegen vor. Alles schriftlich. Ich habe dem Anwalt bzw. dem Referendar mitgeteilt, dass es neue Erkenntnisse gibt und auch Meinungen von Experten, dennoch raten die – obwohl die die neuen Hinweise noch gar nicht kennen - von einer Klage ab.
Ich denke, ich kenne den Unterschied zwischen Wunschdenken und Beweisen und bin da doch etwas überrascht.Im Grunde würde das bedeuten, dass ich dem Werbemenschen entgegenkomme, obwohl er gewuchert, gelogen und genötigt hat. Nach (aktueller) Ansicht meines Anwaltes habe ich die Arschkarte, da ich angeblich nicht genug beweisen kann. Angebote? Mail von Wordpress? Mail der DF? Urteile des BGH? Hallo? Was braucht man denn noch zum Beweis? Ein Geständnis? Was genau soll der Gutachter denn begutachten?
„Wenn Du mit Deiner Webseite umziehen willst, muss er dem entsprechen. Wenn er Geld sehen will oder auf Kündigungsfristen pocht, muss er es im Detail aufschlüsseln und die vertraglichen Grundlagen nachweisen“. => Genauso ist es und dazu muss ich keine Expertin sein.
Gruß
Whoopie
Hallo Monika,
ich habe mal auf einer meiner drei Webseiten geguckt:
Dass mit dem Exportieren traue ich mich aus zwei Gründen (noch) nicht. 1. Habe ich Schiss was zu zerschießen. 2. Wenn ich das vor einem möglichen Gerichtsverfahren tue, könnte man mir das negativ auslegen (je nachdem wie der Richter drauf ist). Aber ich habe mal screenshots vom Dashboard und den Funktionen gemacht. Dann kann ich ggfs. argumentieren, dass er mir diese Möglichkeit ja nicht ohne Grund gewährte.
Bei „Plugins“ steht „2“. Wenn man da drauf klickt, sind da 7 Elemente. Davon habe ich auch einen screenshot gemacht.
Unter „themes“ stehen zwei. Ein aktuelles und ein verfügbares.
Mir fällt gerade auf, dass seit einiger Zeit kaum noch Mailanfragen kommen. Nur vereinzelt. Ob der da was blockiert? Ich habe mir testweise Mails über die homepage geschickt. Die sind allerdings angekommen. Ich glaub, ich bin schon paranoid….ggg
Zur Schöpfungshöhe: da hat sich nach dem Urteil „Geburtstagszug“ aus dem Jahre 2013 – also nach Euren Fällen und nach dem Fall im Link - was geändert. Die Anforderungen an die Schöpfungshöhe für Design sind da gesenkt worden. Also, gut für die Designer. Aber dennoch muss eine gewisse Individualität gegeben sein. Nach der Zurückverweisung an das OLG Schleswig wurde dort entschieden, dass der Designer eine Nachzahlung nur dann fordern darf, wenn der Kunde halt entsprechend hohen Umsatz durch das Design generieren konnte.
Hallo Brawler,
Dein Kunde verlangte Herausgabe der Quelldaten. D. h., er hatte keinen Adminzugang, was ja bei mir der Fall ist. Im Grunde könnte ich jetzt schon an den Quelldaten rumspielen (wenn ich es technisch könnte……ggg). Mein Werbemensch hat es mir also erst kostenlos erlaubt und jetzt will er Geld dafür. Und in Deinem Fall sind ja ganz andere zahlen im Spiel, nicht so ein Kleckerkram (umsatzmäßig) wie bei mir.
Wer bekam denn in Deinem Fall recht? Du schriebst: „….man…“
Den Ärger hier in meinem Fall wollte ich die ganze Zeit über ohne Anwalt klären. Als aber dann die Drohung kam, er sperre meine Seiten, musste ich reagieren. Wenn er das umgesetzt hätte, wäre damit zwar der Straftatbestand der Nötigung erfüllt gewesen, aber das hätte auch erst wieder per Staatsanwaltschaft laufen müssen. Und die Zeit dazwischen wären die Seiten offline gewesen.
Er hat ein theme angepasst, kann schon sein….aber ob hierdurch schon die Schöpfungshöhe erreicht ist? Muss dann wohl ein Richter entscheiden.
Na ja, die Flyer wie gesagt bestehen ja aus verschiedenen Komponenten:
Was daran schöpferisch sein soll, ist mir unklar. Aber klar, man kann nicht in den Kopf des Richters schauen. Übrigens, ist das Bild auf dem Deckblatt einer meiner Flyer in sehr ähnlicher Weise auf der Seite einer seiner anderen Kundinnen vorhanden. Sehr kreativ! Übrigens auch bei der Wahl seines Agenturnamens. Unter dem selben Namen gab es schon Jahre vor ihm eine andere Werbeagentur, die auch jetzt noch aktiv ist.
Das Webhosting kündigen ist ja einer der vielen Streitpunkte. Da behauptete er erst, ich hätte zu spät gekündigt, weil die Kündigungsfrist bei seinem Provider drei Monate sei. Ich müsse ein weiteres Jahr dort bleiben. Abgesehen davon, dass diese Vereinbarung mich nichts angeht, war sie gelogen. Danach gestand er mir einen früheren Umzug zwar zu, aber ich sollte noch für vier Monate nach dem Umzug das Hosting zahlen. Ich verkaufe also einen Mercedes und kaufe einen BMW und zahle für den Mercedes noch vier Monate nach dem Verkauf Steuern und Versicherung. Tolle Sache. Letztes Angebot: Umzug ja, aber Domaingebühren für ein Jahr weiterzahlen. Das läge an den Vereinbarungen mit dem Provider. DF weiß davon nichts.
Auf den Posten Domaingebühren beharrt der geradezu, dabei ist das doch im Grunde der kleinste Posten. Komisch. Irgendwas ist auch da faul. Wenn ich dann noch bedenke, dass er bis vor Kurzem „irrtümlich“ noch als Inhaber in whois stand…..
Ich kann erst umziehen, wenn rechtlich alles klar ist. Angenommen, der kriegt auch nur in einem der Punkte recht, dann hätte ich die A….karte. Verdienstausfall nachweisen ist ohne Festgehalt schwer machbar. Wenn der nicht einlenkt – was nicht zu erwarten ist – wird es wohl vor Gericht gehen.
Den Link kenne ich schon, dennoch danke.
Die Ursprungsflyer aus 2013 habe ich als ungeschützte PDF´s. Ich habe das mal von Flyeralarm prüfen lassen. So hätten die sie nicht drucken können wegen der Beschnittgeschichte. Aber die meinten man könne die so verändern, dass das gehe. Also, die könnten das in meinem Auftrag verändern.
Die geänderten Flyer von 2015 hat er mir zur Ansicht als geschützte PDF geschickt.
Wirklich stark verpixelt sieht keine der Versionen aus. So ab 800 % sieht man die ersten Kästchen.
Drucken ginge also sicher, nur inhaltlich ändern wohl eher nicht. Zumindest mit ´nem Farbkopierer habe ich mir schon welche machen lassen.
Gruß
Whoopie
Hallo Monika,
jetzt nee oder?!?!…Wenn ich die Aufstellung von domainfactory so sehe, dann könntest Du zu der
6-wöchigen Kreuzfahrt noch alle Landausflüge, captains dinner und nächtlichen Callboybesuche buchen, wenn ich Deine Kundin wäre. Ich selbst würde neben…nein UNTER (der Platz daneben ist noch zu gut für mich) dem Maschinenraum hausen und müsste an Bord mitarbeiten. *KREISCH*
Selbst bei dem kleinsten Server hätte ich neben den 99 anderen Kunden immer noch 10 GB für mich alleine und kostenloses Transfervolumen (ich heul gleich :???:, hieße neben den anderen 99 Kunden müsste ich 1,00 € pro Monat zahlen + Kosten für evtl. andere hosting-Leistungen und da wären dann alle drei homepages drauf (wenn ich das richtig verstanden habe).
Ich „hör“ Dich schon lachen. Ja, ja, Kinder können grausam sein. :-D Aber da mein Blut 1/8 österreichisch ist, sei Dir großzügig verziehen.
Ich Dummchen bin bestimmt der Gag auf allen Webdesigner-Parties:mrgreen:
Nein, im Ernst. Das ist ein sehr hilfreicher (Domainfactory-)Link. Nach sowas habe ich u. a. gesucht.
Du schriebst: "Bei urheberrechtlich schutzfähigen Leistungen sichert das Urheberrecht automatisch ab, dass der Kunde, auch ohne dass dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird, nur so viele Nutzungsrechte erhält, wie es dem Vertragszweck entspricht."
WebDesign fällt nicht darunter => habe mich deswegen schon verdammt oft aufgeregt....“ (Du siehst, sogar zu blond zum Zitieren)
Wie kommst Du darauf, dass Webdesign nicht darunter fällt? Gibt es da eine rechtlich verwertbare Quelle? Ein Urteil?
Hallo Brawler,
danke für den link.
Im Bezug auf die Homepages wurde gar nichts bzgl. der Nutzungsrechte vereinbart. Die Vereinbarung (siehe teilweise unter den Punkten 4. Und 5.) bezog sich nach seinen eigenen Aussagen auch nicht auf die Homepages. Sofern das corporate design dazu gehört hieß es auf den Angeboten immer „zeitlich und räumlich unbegrenzt“. Zum Rest hieß es damals:
4. Nutzungsrechteinräumung
Mit der vollständigen Zahlung der Vergütung nach Ziffer 5 erwirbt der Auftraggeber die ausschließlichen Nutzungsrechte an den grafischen Gestaltungen nach dem im AGD-Tarif für Design-Leistungen vereinbarten Umfang
5. Vergütung
Die Vergütung der Agentur setzt sich zusammen aus der Vergütung für die jeweiligen Entwurfs- und Reinzeichnungsarbeiten sowie derjenigen für die Nutzungsrechtseinräumung. Für die Entwurfs- und Reinzeichnungsarbeiten wird ein Stundenlohn von 80,00 € zugrunde gelegt. Wenn der Auftraggeber die Entwürfe nutzt ist KEINE zusätzliche Nutzungsgebühr zu entrichten.
Die AGB von AGD hatte er in dieser Vereinbarung (der ich wochenlang hinterherlaufen musste) zwar erwähnt, jedoch nie vorgelegt. Auf seiner Homepage gibt es keinen link zu irgendwelchen AGB.
Dass er nicht seriös ist, wurde mir spätestens nach Äußerungen wie „Ich habe Ihnen mein zweites Angebot nicht vorlegt, um zu diskutieren, sondern damit Sie es bezahlen“ klar. Mein Vorschlag die Druckarbeiten an Flyeralarm zu geben wurden kommentiert mit „Flyeralarm, wenn ich das schon höre!“. Allerspätestens dann als er meinen Gesprächsangeboten mit einem Nötigungsversuch begegnete „Ich diskutiere nicht weiter. Wenn Sie nicht zahlen, sperre ich Ihre Homepages.“
Das Nutzungsrecht tangiert nicht das Urheberrecht, das stimmt. Aber umgekehrt ist es der Fall. Ob ich Nutzungsrechte überhaupt bei ihm erwerben muss, ist für mich noch fraglich, denn die kann nur der Urheber vergeben. Und nach dem, was ich so an Urteilen recherchiert habe, habe ich starke Zweifel daran, dass das bei der geringen Schöpfungshöhe z. B. der Flyer überhaupt greift. Zudem hieß es im bekannten Fall „Geburtstagszug“, dass kein Missverhältnis zwischen Preis für das Design und dem später vom Kunden erwirtschafteten Erlös bestehen darf. Das tut es in meinem Fall aber sehr. Der Preis der Flyer (und allem anderen) war hoch, der Erlös durch diese Maßnahmen kaum messbar. Dann nochmal beteiligt zu werden, halte ich rechtlich für fraglich. Kann mich aber täuschen.
Außerdem bin ich durch das Einbringen der Texte, der Vorgabe der Platzierungen und mindestens eines Fotos Miturheberin.
Falls der Urheberrechtsschutz aber doch greifen sollte, so wiederhole ich, da er mir bereits von Beginn an Adminrechte eingeräumt hat, hat er schlimmstenfalls stillschweigend den Zugang zu den Quelldaten gewährt, was mein Argument, dass wir das auch so besprochen hatten (Vertragszweck), stärkt. Daraus ergibt sich – meiner Meinung nach – dass der Vertragszweck von vorneherein auch ihm klar war. Zudem hat er mich geschult, zumindest was redaktionelle Änderungen angeht. Also wusste er, dass ich auch selbst ändern will.
Neu machen habe ich schon überlegt, aber als Kleinstunternehmerin, die aufstockendes ALG II bezieht, ist das nicht drin. Außerdem gehe ich gerade immer mehr von dieser Idee weg, wenn ich bedenke oder durch Eure Hilfen merken, wie sehr ich verarscht wurde.
Zur Lizenz ist zu sagen, dass – wie ich die anderen User verstanden habe – aus dem Ursprungsangebot für die Homepages kein Punkt hervorgeht, wofür man eine Lizenz bräuchte. Einzig die Wordpresslizenz käme in Frage und die muss kostenlos zur Verfügung gestellt werden wie Du ja auch schreibst.
Du schriebst: Die Gestaltung und Programmierung eines Themes für WordPress ist eine (kreative) Dienstleistung - was der Anbieter wohl auch argumentativ mit der "Lizenz" meint.
Könnte natürlich sein, dass er das meint, aber dann hätte ich in 2013 schon dafür bezahlt, da die Kosten für die Lizenz (welche auch immer gemeint war) damals schon berechnet hat.
Meine Ziele sind:
1. Umzug meiner homepages bei Änderungsmöglichkeiten durch den späteren Anbieter, also werden die entsprechenden Zugänge benötigt. Kündigungsfristen wurden mit mir nicht vereinbart, aber
Er will bestimmen, wann ich umziehe
Bei späteren Änderungen will er jedes Mal gebeten oder bezahlt werden
Das würde bedeuten, dass ich ihn bezahle für das Recht auf Nutzung und den späteren Anbieter für seine Arbeiten.
2. Herausgabe der offenen Dateien der Flyer, um diese ändern und in Eigenregie drucken lassen zu können. Die Texte stammen eh von mir. Deren Platzierung habe ich vorgegeben. Rechte an den Logos sind auch laut seiner Angebote unbeschränkt vereinbart. Die Bilder wurden bei fotolia gekauft. Aus mehr besteht so ein Flyer kaum. Nur das Zusammensetzung all dieser Komponenten soll das Urheberrecht aktivieren? Kaum vorstellbar.Dies will er nur gegen Zahlung von buyout-Kosten für ohnehin teure regional genutzte Flyer. Dafür will er 800,00 € haben.
3. Keine weitere Zahlung von Domaingebühren bei seinem Provider für ein weiteres Jahr.
Hier behauptet er, das gehe nicht, weil seine Vereinbarung mit dem Provider das nicht zulasse. Der Provider weiß davon nichts.
4. Zahlung der Änderung der Flyer gem. ursprünglichem Angebot, aber sicher keine 300%-ige Steigerung.
Auf nichts davon will er sich einlassen. Wie gesagt, neu erstellen: Kleinstunternehmerin + aufstockendes ALG II. Und ich wüsste auch nicht, warum ich doppelt zahlen soll. Ich habe bis jetzt – ohne diese Aktion hier – mindestens 14.000,00 €/ brutto gezahlt als Kleinstunternehmerin, die nur regional (Umkreis 50 km) tätig werden kann. Das schmeiße ich nicht zum Fenster raus, auch wenn ich verstehe, was Du meinst.
Eine Einigung ist nicht möglich, das stimmt. Leider. Aber soll das Opfer aufgeben, nur weil der Täter uneinsichtig ist? Das würde den schwarzen Schafen Eurer Branche. Tür und Tor öffnen. Ich bin echt ein umgänglicher Mensch, aber irgendwo ist Schluss.
Aber auch wenn – oder gerade weil – wir nicht in allen Punkten übereinstimmen, finde ich die Diskussion hilfreich, denn diese oder ähnliche Argumente könnten von der Gegenseite oder vom Richter auch kommen, dann bin ich besser darauf vorbereitet.
Brawler, Deine PN beantworte ich parallel.
Gruß
Whoopie (die sich ehrfürchtig vor Euch in den Staub wirft …:mrgreen: )
Ja, ich stehe bei whois als Domaininhaberin drinnen. Jedoch erst seit einigen Monaten, da er sich zuvor "irrtümlich" selbst als Domaininhaber eingetragen hatte. Nachdem ich ihn auf seinen "Irrtum" hingewiesen habe, hat er das geändert.
Provider ist übrigens die Domainfactory.
Kreuzfahrt für 6 Wochen......gggg...vielleicht sogar für alle, die hier geholfen haben.. Ich hoffe, ich konnte Dir jetzt "beibringen" wie man berechnet.
Ihr seid super. Danke.
Rechte Dritter sind nicht betroffen und es wurde alles von mir beglichen. Das bestreitet die Gegenseite auch nicht.
Die Homepages auf einen eigenen Server ziehen? Dazu muss man an die Quelldateien und offenen Dateien herankommen oder? Reicht zum Rüberziehen ein Adminzugang (den hat er mir damals eingerichtet)?
Klar, dann müsste er selbst klagen, das stimmt.
Hier noch für Interessierte:
Da Tubedesigner fragte, wofür der Werbemensch jetzt noch Geld will, schreibe ich mal für alle, die es interessiert, was er früher forderte und was er jetzt „kulanterweise“ haben will. Es geht nicht einen Wunsch nach rechtlicher Beratung, nur um Information an alle Interessierten. Damit Ihr mal versteht wie man „richtig“ berechnet ;-). Und vielleicht haben andere ja mal ähnliche Probleme, dann teile ich später gerne mit wie das alles ausging.
Erstellung von drei homepages wurde gem. dem vorgelegten Angebot (auch wenn dies ursprünglich nur zwei Webseiten vorsah) erstellt. Alles in allem für drei Homepages 4.900,00 €/ netto. Von Nutzungsrechten steht da nichts, einen Vertrag über Homepages gibt es nicht. Wie „sauber“ dieses Angebot wirklich ist, erahne ich nun nach Euren Ausführungen. Zwar verstehe ich nicht wie Tubedesigner auf 700,00 € Stundensatz kommt, aber egal. Sauber ist das Angebot nicht, das habe ich verstanden.
Der Werbemensch hat mir bereits in 2013 Adminrechte gewährt. Für mich heißt das indirekte Freigabe der Nutzungsrechte im Stile von „Du darfst auch an der Programmierung rumdoktern.“ Warum sonst sollte er die Adminrechte freigeben? Er hat mir damals auch eine Schulung erteilt (zumindest, was redaktionelle Änderungen angeht).
Seine jetzige Forderung: Änderungen am Design seien nach einem Umzug zu einem anderen Anbieter beim ihm zu erbitten bzw. zu erkaufen.
2. Lizenz
Abgesehen davon, dass die (Grund-) Lizenz von Wordpress wie ich jetzt weiß kostenlos ist, kann es ja sein, dass er von anderen Lizenzen ( die er dann genau benennen müsste) spricht. Aber selbst wenn dem so ist, so hat er bereits in 2013 mitgeteilt, dass die Kosten für die „Lizenz des Programmiercodes“ (seine Wortwahl) bereits in der damaligen Rechnung enthalten sind.
Außerdem hätte er mir die Wordpresslizenz – was ich auch durch Euch gelernt habe – vorlegen müssen. Hat er aber nicht. Die wurde nie erwähnt.
Alleine dem Umstand, dass diese kostenlos ist, ist doch schon zu entnehmen, dass er mir diesbgzl. gar keine Nutzungsrechte verkaufen kann.
3. Domains
Er war bis vor ein paar Monaten (seiner Aussage nach „irrtümlich“) bei als Domaininhaber eingetragen und ich als Admin. Auf meinen Hinweis hin hat er das geändert.
Als ich meinen Wunsch äußerte den Anbieter zu wechseln, behauptete er, er hätte bei seinem Provider „leider“ eine Kündigungsfrist von drei Monaten, daher müsse ich ein weiteres Jahr dabei bleiben. Ich teilte ihm mit, dass seine Vereinbarungen mit seinem Provider auf mich keine Auswirkungen hätten, da nicht mit mir vereinbart. Gleichzeitig forderte ich die Vorlage dieser Vereinbarung, was er verweigerte. Auch den Namen des Providers nannte er nicht. Diesen fand ich raus und fragte dort nach. Die Kündigungsfristen betragen dort einen Monat und nicht drei.
Dann behauptete er, er habe sich „geirrt“. Zwar betrage die Kündigungsfrist wirklich nur einen Monat, aber ich müsse dennoch Domaingebühren für ein ganzes Jahr zahlen und dann beim von mir neu gewählten Provider eben für die selbe Zeit auch noch. Für mich bedeute das angeblich doppelte Domaingebühren für ein Jahr. Der Provider teilte mir auf Nachfrage mit, dass ich als Domaininhaberin eingetragen sei und natürlich jederzeit nach Erhalt des Authcodes wechseln könne, ohne dass ich dann dort weitere Domainkosten zu bezahlen hätte. Wie der Werbemensch auf diese Forderung komme, könne man dort nicht beurteilen.
4. Hosting
Die Kosten für das Hosting von drei Homepages incl. Domaingebühren betragen pro Jahr 496,98 €/ netto pro Jahr.
Mittlerweile hat mir ein Programmierer gesagt, dass die Höhe im Hinblick darauf, dass es sich nur um 500 MB Webspace und nur 1 GB Transfervolumen/ Monat betrage, eine Frechheit sei.
Nach eigenen Aussagen des Werbemenschen liegen meine Homepages auf einem Server, auf dem insgesamt 100 seiner Kunden lägen. Für die Miete bezahle er 700,00 im Monat. Den 100 Kunden berechne er zusammen 1.000,00 €.
5. Nutzungsrechte Flyer
Die Gestaltung eines Flyers berechnete er 1.280,00 € netto zzgl. Kosten für dort verwendetes Logo 480,00 €. Das Logo wird allerdings nicht nur für die Flyer genutzt, sondern auch für Briefpapier und Homepages. Eingeräumte Nutzungsrechte Vertrag aus 2013:
"inhaltlich für Verwendung des Logos auf Briefpapier, Flyer, Webseite
räumlich unbeschränkt auf Gestaltung von Logo, Briefpapier, Visitenkaren und Flyerentwurf
zeitlich unbefristet"
Was nützt mir die Logonutzung auf dem Flyer, wenn ich den Flyer selbst nicht bearbeiten darf?
Weiter war diesbzgl. Nichts vereinbart. Und wie gesagt – schon 2013 räumte er mir Adminrechte ein.
Seine jetzige Forderung: ich soll 800,00 € buyout-Kosten für die Herausgabe der offenen Dateien der beiden Flyer zahlen.
6. Änderung von Flyern
Dazu hatte ich im letzten Beitrag schon geschrieben. Preissteigerung wegen angeblich erhöhtem Zeitaufwand = 300 %, ohne rechtzeitige Ankündigung.
7. Urheberrecht
Nach Sichtung diverser Urteile (u. a. BGH) dürften seine Entwürfe gar keinen Urheberrechtsschutz genießen wegen fehlender Schöpfungshöhe. Wenn ich mit dieser Theorie recht hätte (was natürlich rechtlich noch geklärt werden muss), dann greift hier das Urheberrecht gar nicht. Und nur der Urheber kann Nutzungsrechte abtreten.
Abgesehen davon sehe ich mich als Lieferantin der Texte als Miturheberin.
Euch noch einen schönen Tag.
Gruß
Whoopie
Super, vielen Dank für Eure Kommentare und Einschätzungen.
Dass das Angebot oder der Kostenvoranschlag nur sehr allgemein gehalten wurde, konnte ich so nicht erkennen. Und wenn Ihr sagt, dass ein Anwalt das erkennen müsste, dann werde ich meinen Anwalt auf jeden Fall darauf ansprechen, besonders da er mir gestern schrieb, ich hätte nichts in der Hand und könne so nichts nachweisen. Muss ich unbedingt klären.
Seine Aussage bezog er übrigens auch auf ein anderes Thema, dass ich hier nur erwähnen möchte, da ich mir hier auch als Laie sicher bin, im Recht zu sein. Das muss jetzt nicht kommentiert werden. Ich schreibe das nur, um zu zeigen, dass wirklich Gesprächsbedarf mit meinem Anwalt besteht.
Der Werbemensch sollte bestehende (von ihm früher schon selbst erstellte) Flyer meinen Wünschen entsprechend abändern. Zusätzlich sollten die Texte auf den homepages angepasst werden. Dafür hat er ein schriftliches Angebot (später nannte die Gegenseite es Kostenvoranschlag) erstellt. Anfangs ging die Gegenseite von geschätzten 6 Stunden für die Änderung der Flyer und den Textanpassungen (Texte hatte ich mitgebracht) auf den homepages aus. Nachdem die Flyer (noch nicht die homepages) geändert waren, schickte er ein zweites Angebot (keine Zwischenrechnung), in der er für die Flyer plötzlich fast 12 Stunden gebraucht haben will und die homepages noch dazu kämen. Wenn ich davon ausgehe, dass er für die Textanpassungen der homepages dann wieder 12 Stunden gebraucht hätte, läge die Erhöhung bei 300 %. Selbst bei einem Kostenvoranschlag hätte er die Erhöhung rechtzeitig mitteilen müssen und außerdem dürfte diese auf keinen Fall so viel ausmachen dürfen. Davon war mein Anwalt auch im ersten Gespräch sofort überzeugt. Nun sagt der Anwalt mittlerweile, es könne sein, dass vor Gericht evtl. ein Gutachter bestellt würde, der feststellen soll, wie lange die Arbeiten wirklich dauern dürften. Meiner Meinung (und seiner anfänglichen) nach spielt es keine Rolle wie lange der Designer gebraucht hätte, sondern was er schriftlich angeboten hat. Was ein Gutachter da begutachten soll, ist mir nicht klar. Es besteht also zumindest Klärungsbedarf mit meinem Anwalt wie diese 180 Grad Wende bzgl. seiner ersten Meinung zustande kam.
Übrigens hatte die Werbeagentur auf meine persönlichen Klärungsversuche die Frage geäußert, was sie denn hätte machen sollen? Hätte sie im ersten Angebot mehr Stunden angeboten, dann hätte ich sicher nichtgebucht. Später wurde mir schriftlich angedroht, entweder ich würde zahlen oder er würde meine homepages sperren, sodass keine Kunden mehr Zugriff hätten. Das konnte zum Glück durch den Anwalt abgewendet werden. Aber das nur am Rande.
Mit Euren Meinungen werde ich den Anwalt mal konfrontieren. Selbstverständlich ist mir klar, dass es keine rechtsverbindlichen Beratungen sind, die Ihr hier erteilt.
Ich wünsche Euch noch einen schönen Tag. J
Lieben Gruß
Whoopie
Hallo Matrix-22,
ich habe den link genutzt. Er lautet: http://www.filehosting.at/file/details/498008/Angebot.docx
Hallo Monika,
puh, nein, Ihr sollt nicht die Glaskugel befragen. Ich habe auch nie um "raten" gebeten. Aber vielleicht gibt einer der Posten des Angebotes Aufschluss darüber, für was eine Lizenz überhaupt notwendig ist. Also, Ausschlussverfahren. Wenn keine dieser Positionen einer Lizenz bedarf, dann kann ich ausschließen.
Gruß
Whoopie
Danke bgeissler, aber leider beantwortet das nicht meine Frage danach, welche Lizenz (von der Werbeagentur) gemeint sein könnte. Dies kann (wahrscheinlich) nur bei Sichtung des mir vorliegenden Angebotes beantwortet werden. Leider habe ich noch niemanden gefunden, der mir dabei helfen kann bzw. dem ich dieses Angebot mal vorlegen kann.
Um mich auf entsprechende Argumente der Gegenseite vorbereiten zu können, müsste ich halt wissen, worauf sich die von ihm erwähnte Lizenz beziehen könnte (eine Theorie würde mir schon reichen, da hier natürlich keiner Gedanken lesen kann). Eine Antwort darauf werde ich von der Gegenseite sicher nicht vor einer Verhandlung bekommen.
Dennoch, danke für alle bisherigen Hilfen.
Hm, irgendwie kann ich mich hier nicht verständlich machen. :-( Liegt sicher an meiner Unkenntnis im Umgang mit Begriffen aus der IT-Welt. Ich suche keinen neuen Anwalt. Dennoch danke ich Dir natürlich für die Empfehlungen. Auch für die links, die werde ich mir auf jeden Fall anschauen.
Wissen aufbauen ist auf jeden Fall richtig und wichtig, jedoch werde ich kaum innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit genug von der Thematik verstehen, um rechtzeitig vorbereitet zu sein. Es geht schon damit los, dass es für bestimmte Dinge scheinbar zig unterschiedliche Namen gibt. Daher bin ich ja auch hier.
Die nicht rechtliche Frage ist, worauf sich die von der Werbeagentur erwähnte Lizenz beziehen könnte. Es wurde behauptet, ich hätte für eine "Lizenz der Programmiercodes" zu zahlen. Ihn in dieser Phase der Geschichte danach zu befragen, würde wenig bringen, da er sicher nicht die Wahrheit sagen würde.
Ich hatte gehofft, dass sich aus den technischen (nicht den rechtlichen) Details seines damaligen Angebots ergeben könnte, worauf sich die "Lizenz" beziehen könnte. Dann könnte ich mich auf mögliche Argumente der Gegenseite vorbereiten.
Und ich habe auch nie behauptet, wordpress habe keine Lizenzen und dass diese nicht beachtet werden müssten. Ich habe nur geschrieben, dass man mir hier mitteilte, dass diese kostenlos seien. Daraus kann der Rückschluss gezogen werden, dass die Werbeagentur entgegen meiner bisherigen Vermutung die wordpress-Lizenz mit der o. gen. Bemerkung nicht gemeint haben kann, sonst hätte nichts berechnet werden dürfen.
Vielleicht erklärt sich irgendwer bereit sich das Angebot anzuschauen und nur bezgl. der technischen Punkte – nicht bzgl. der rechtlichen - zu helfen. Ich müsste dann das Angebot aber an eine Mailadresse schicken.
Gruß
Whoopie
Hallo Monika, hallo R23,
ich hatte auch nicht um Rechtsberatung gebeten. Nicht ich hatte das Thema Anwalt ins Spiel gebracht, sondern ich habe nur auf einen Vorschlag anderer user reagiert. :wink:
Was ich hier schreibe, dreht sich nicht in erster Linie um rechtliche Fragen. Da kennt sich der Anwalt sehr gut aus, aber eben nicht mit solch speziellen Details. Um die rechtlich einordnen zu können, muss man auch wissen, was sie bedeuten. Ich habe auch bisher noch keinen Anwalt gefunden, der sich mit IT-Recht auskennt und diese speziellen, technischen Begriffe zuordnen konnte (hatte vor der Wahl des jetzigen Anwaltes schon einige kontaktiert).
Aber da Du nach den AGB fragst, es gibt keine. Daher habe ich damals auch einen von ihm vorlegten Vertrag nicht unterschrieben, weil dort halt stand, das AGB mit einbezogen werden müssten, die er mir aber nie vorlegt hat. Auch auf seiner homepage finden die sich nicht. Daher wurde alles nur per Angebot und Auftragserteilung ausgehandelt. Und genau dieses alte Angebot ist vollgepackt mit technischen Begriffen, die ein Anwalt nur kennen kann, wenn er neben Jura auch Informatik studiert hätte.
Die rechtliche Richtung wollte ich hier gar nicht einschlagen. Es ging mir um das Thema Lizenz, worauf sich diese beziehen könnte. Bisher war ich ja immer davon ausgegangen, dass es sich um die wordpress-Lizenz handelt. Das kann aber nicht sein, da man mir hier mitteilte, dass diese kostenlos ist.
Ich hatte gehofft, dass ich, wenn ich wie von Tubedesigner vorgeschlagen das Angebot mit mehr Details reinstellen könnte, dass einer von Euch da vielleicht was erkennt. Da die Datei aber wie gesagt zu groß ist, geht das leider nicht.
Ich danke Euch dennoch.
Gruß
Whoopie
Hallo Monika,
danke auch für Deine Antwort.
Ein Anwalt ist bereits eingeschaltet, aber der ist eben auch kein IT-Experte. Ich weiß eben nicht genau was die Werbeagentur mit "Lizenz für Programmiercodes" meint, zumal im Angebot nichts davon steht. Klar könnte ich fragen, aber der wird kaum Interesse daran haben mir die Wahrheit zu sagen. Der kann mir dann wer weiß was erzählen.
Daher wollte ich nähere Details hier reinstellen wie Tubedesigner vorschlug, z. B. das damalige Angebot, das Grundlage für die ganze Sache sein sollte. Die dort aufgeführten technischen Begriffe können weder ich noch mein Anwalt mangels Kenntnissen einordnen.
Wenn die wordpress-Lizenzen kostenlos sind, dann müssen sich die von der Agentur erwähnten auf andere Rechte beziehen und das wird evtl. durch Sichtung des Angebotes klarer.
Leider ist die Datei zu groß und müsste in zig einzelne Anlagen unterteilt werden, aber dann wird es sicher zu unübersichtlich.
Wenn die von der Agentur später erwähnte und an mich weiter berechnete Lizenz nun berechtigt Rohdateien zu bearbeiten, dann würde das mein Argument stärken, dass die Zugriffsrechte von Anfang an an mich übergegangen sind und ich nicht erneut etwas zahlen müsste.
Gruß
Whoopie
Mist, Anlagen sind einfach zu groß, aber ohne die wird es schwierig zu verdeutlichen, was ausgemacht wurde. Und auf mehrere verteilen wird zu unübersichtlich.
Hallo,
ich wollte zum besseren Verständnis eine Datei anhängen. Geht das und wenn ja, wie?
Gruß
Whoopie
Hallo liebe LeserInnen,
vor zwei Jahren wurde durch eine Werbeagentur eine homepage für mich erstellt. Hier für nutzte die Werbeagentur Wordpress. Damals musste wohl eine Lizenz erworben werden und die Kosten wurden an mich weiterberechnet.
Nun möchte ich mit der Agentur, die auch das hosting übernommen hatte, nicht mehr zusammenarbeiten. Allerdings überträgt man mir nun die Lizenzrechte nicht, obwohl ich diese bezahlt habe.
Hat nicht derjenige die Rechte an der Lizenz, der sie bezahlt? Oder ist es üblich, dass der Endkunde bezahlt, aber der Designer sie behält?
Die Agentur nannte das "Lizenz des Programmiercodes". Kann ich denn ohne diese Lizenz beim nächsten Hoster Wordpress überhaupt weiter nutzen? Ich weiß gar nicht, was so eine Lizenz beinhaltet.
Ich hoffe, ich habe mich nicht zu wirr ausgedrückt :-)
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Whoopie