[FONT=&]Hallo ins Forum,
eine Firma (Auftraggeber) vergibt den Auftrag an einen Webmaster (Auftragnehmer), eine komplette Webseite für seine Firma (WordPress Projekt) in Höhe von XX,XXX € , zu erstellen.
Im Werksvertrag wird eine Ratenzahlung (XXXX € pro Monat a 15 Monate) mit Eigentumsvorbehalt vereinbart. 8 Monate wurden bereits an den Auftragnehmer bezahlt.
Da immer wieder Fehler auftretenden , und der Auftraggeber deshalb sehr unzufrieden ist, würde er gerne das "WordPress-Projekt" von Dritte, (bezüglich Preis-Leistungs-Verhältnis) überprüfen lassen, und bat den Auftragnehmer alle relevanten Wordpress-Admin/FTP-Zugangsdaten an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber lehnt dies mit der Begründung des "Eigentumsvorbehaltes" ab.
Eine Bitte ans Forum:
Mich interessiert dabei die rechtliche Betrachtung, zum Beispiel ob jemand schon eine gerichtliche Auseinandersetzung zu so einem oder einem ähnlichen Fall hatte etc..
Persönliche Einschätzungen (ohne rechtlichen Background) machen da glaube ich, wenig Sinn.
Im Grunde stellt sich nur eine Frage: Wie kann der Auftraggeber, trotz des Eigentumsvorbehaltes, eine Überprüfung durchführen lassen?
Besten Dank im Voraus!
Mike
[/FONT]