Ein Foto hat IMMER einen Urheber und der hat IMMER sein Urheberrecht. (…)
Diese Aussage ist so pauschal nicht richtig, selbst wenn sie sich nur auf "Fotos" bezieht.
Der OP schrieb aber Bilder, ohne zu präzisieren, was er darunter versteht, ist keine seröse Antwort möglich, wie Deine Antwort exemplarisch belegt.
Ein Foto (nach Recht in D. im Sinne eines Lichtbildes oder Lichtbildwerkes, reine Reproduktionen sind z.B. keine) genießt in D. (und etlichen anderen Ländern) im allg. automatisch den Schutz durch das Urheberrecht (sofern ein eindeutiger Urheber existiert, was nicht immer der Fall sein muss), eine Grafik hingegen muss dafür eine gewisse Schöpfungshöhe besitzen.
Das Urheberrecht kennt aber selbst für Fotos im o.g. Sinne nicht nur in D. Einschränkungen, so muss ein Urheber die Verwendung von Fotos u.a. im Rahmen eines Zitates, der Erstellung eines neuen Werkes (von ausreichender Schöpfungshöhe), als Beiwerk der Darstellung der Lebenswirklichkeit auch ggf. gegen seinen Willen hinnehmen, d.h. er muss für diese Arten der Fremdverwertung nicht explizit um Zustimmung gefragt werden.
Desweiteren schränken den Urheber von Fotos im o.g. Sinne wiederum bei der Gewährung von Rechten Zweiten gegenüber Rechte Dritter ein, das sind u.a. Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen oder auch Eigentumsrechte von abgebildeten Sachen (insb. hier variiert das Recht in einzelnen Ländern selbst innerhalb der EU ganz gewaltig).
Du scheinst nur eine sehr vage Vorstellung von der Rechtswirklichkeit bzgl. dieses Themas zu haben, da ist es dann immer kritisch auf einer solchen Basis in der breiten Öffentlichkeit darüber referieren zu wollen und merke, nicht alles was seine Claqueure findet, ist auch in der Sache richtig...