Wenn es nichts zum Zustimmen oder Ablehnen gibt, man das aber trotzdem abfragt oder auch gar nicht genutzte Dinge in einer Datenschutzerklärung aufführt, dann geht man damit nicht auf Nummer sicher, sondern zeigt nur relativ klar, dass man keine Ahnung hat, ob die eigene Webseite DSGVO konform ist oder nicht und dass die Abfrage bzw. Datenschutzerklärung nicht mit der nötigen Sorgfalt individuell passend erstellt wurde.
Viele solche Zustimmungsplugins sind nicht falsch sondern gar nicht eingestellt. Sie werden aufgrund irgendwelcher genereller Empfehlungen installiert und der unbedarfte Betreiber einer Webseite vermutet dann, es wäre damit alles erledigt. Oft ist auch der eigentlich technisch notwendige Sachverstand für eine solche Einrichtung, für ggf. dafür nötige Anpassungen im Code des Themes oder auch in Konfigurationen von anderen Plugins oder das Erkennen, dass die Einrichtung nicht oder fehlerhaft vorgenommen wurde, einfach nicht vorhanden.
Wie gesagt, es kommt bei diesem Thema immer auf den Einzelfall an.