Ich habe für mich beschlossen, dass die Nutzer per Kreditkarte oder per ELV bezahlen können. Monatlich, 3-monatlich und jährlich.
Elv ist die norwegische Bezeichnung für Fluss
ELV steht für:
Elektronische Lenkradverriegelung, siehe Lenkradsperre
Expendable Launch Vehicle (engl. Einwegrakete), siehe Rakete

Ich ging davon aus, dass ich hier auf Woocommerce verzichten kann. Allerdings habe ich den Eindruck, dass Woocommerce die einzige Möglichkeit ist irgendwie ELV einzubinden.
Wenn du mit ELV Lastschrift meinen solltest - kann dies schon so sein. ELV Lastschrift gibt es in Europa leider nicht mehr... wir haben _jetzt_ schon etwas länger das SEPA-Lastschrift Verfahren...
Dies ist super toll:
SEPA-Lastschriften gibt es in allen SEPA-Teilnehmerländern (Single Euro Payment Area).[13] Dazu gehören alle 28 Mitglieder der Europäischen Union (inklusive der französischen Übersee-Départements Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte (seit dem 31. März 2011) und Saint-Pierre und Miquelon, der zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln, der Exklaven Ceuta und Melilla sowie der portugiesischen Inseln Azoren und Madeira). Ferner gehören dem SEPA die Schweiz, Monaco und San Marino an, sowie die drei übrigen Länder des Europäischen Wirtschaftsraums Island, Liechtenstein und Norwegen. Für die Nicht-EWR-Mitglieder Schweiz, Monaco und San Marino gilt allerdings die Sondersituation, dass sie zwar an die SEPA-Regelwerke, aber nicht an die EU-Verordnungen und EU-Richtlinien gebunden sind. Seit dem 1. Juli 2013 ist auch Kroatien als neues Mitglied der Europäischen Union Teilnehmer.
Nicht zum SEPA gehören die britischen Kanalinseln Jersey und Guernsey, die Isle of Man, die dänischen Färöer-Inseln und Grönland. Teilnehmerländer sind ferner nicht – obwohl sie den Euro als Landeswährung verwenden – Kosovo und Montenegro sowie die Kleinstaaten Andorra und Vatikanstadt, wohl aber die abhängigen Gebiete Gibraltar und Saint-Pierre und Miquelon.
Außerhalb des SEPA-Raumes bestehen andere Zahlungsgewohnheiten. In den USA werden Zahlungen hauptsächlich über drei Zahlungsinstrumente abgewickelt, nämlich Bargeld, Scheck und Kreditkarte.[14] Der Stück-Anteil von Scheckzahlungen an allen unbaren Transaktionen sank in den USA von 32 % (2006) auf 22,5 % (2009), während der Anteil der Debitkartenzahlungen von 26,3 % (2006) auf 34,8 % (2009) zunahm; der Kreditkartenanteil blieb bei etwa 20 %.[15] Damit hat die Debitkarte im Jahre 2006 den Scheck als das meist genutzte unbare Zahlungsmittel in den USA abgelöst. Insgesamt machten Kredit- und Debitkartenzahlungen, Automated-Clearing-House(ACH)-Zahlungen und Electronic Benefit Transfers (EBT) rund zwei Drittel aller unbaren Zahlungen aus.[16]
Zitat Wikipedia
lese ich mal weiter vor:
SEPA-Basislastschrift
Aufgrund der Regelwerke für die SEPA-Basislastschrift müssen erstmalige Lastschriften fünf Tage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen, darauf folgende wiederkehrende Zahlungen hingegen mindestens zwei Tage vor Fälligkeit. Die Vorlauffrist für einmalige Lastschriften beträgt ebenfalls fünf Tage. Einer SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung widersprochen werden, so dass der Belastungsbetrag wieder gutgeschrieben wird. Bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Zahler innerhalb von 13 Monaten nach Belastung die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen.
Änderungen zum 20. November 2016[17]: Die Vorlagefrist von Lastschriften beim Zahlungsdienstleister (ZDL) des Zahlers beträgt immer einen Tag. Insbesondere änderte sich die Bedeutung des Wertes „CORE“ auf D-1, das Eillastschrift COR1 wurde abgeschafft.
SEPA-Firmenlastschrift
→ Hauptartikel: SEPA-Firmenlastschrift
Einmalige, erstmalige oder Folgelastschriften müssen gemäß SEPA-Regelwerk für die SEPA-Firmenlastschrift einen Tag vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen. Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit des Widerspruchs der Lastschrift, da die Zahlstelle verpflichtet ist, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen. Da die SEPA-Firmenlastschrift nur von Kunden genutzt werden kann, die keine Verbraucher sind, darf der Erstattungsanspruch des § 675x Abs. 1 BGB für diese Verfahrensart abbedungen werden (§ 675e Abs. 4 BGB in Verbindung mit Abschnitt D. Nr. 2. 1. 1 am Ende).
1. Frage: Welchen Partner hast du für den Kreditkartenakzeptanz
zum Beispiel
Kreditkartenakzeptanz
https://www.payone.com/payment/kredit…artenakzeptanz/
2. Möchtest du wirklich SEPA verwenden?
Weiterführende Informationen zum Thema SEPA
SEPA Informationen der Deutschen Bundesbank:
https://www.sepadeutschland.de/
SEPA Leitfaden der BITKOM:
http://www.bitkom.org/de/publikationen/38337_75253.aspx
Internetseite des European Payments Council:
http://www.europeanpaymentscouncil.eu
SEPA Übersicht auf Blick Log:
http://www.blicklog.com/business-und-p…-und-dokumente/
Checkliste zur SEPA Umstellung:
http://www.ebusiness-lotse-ostbayern.de/neue-checklist…g-auf-sepa.html
Whitepaper zu den SEPA Vorgaben für den Interaktiven Handel vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) und dem Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bevh):
http://www.bvdw.org/medien/whitepa…ndel?media=4874
Hat jemand in dem Bereich Erfahrung und kann mir etwas empfehlen
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Empfehlung in umgekehrter Reihenfolge...
Hoffe, die Antwort hilft etwas weiter bei der Suche
Ralf