ich benutzte das Plugin WP-Statistics und habe die Option "Anonymisiere IP-Adressen" aktiviert um das ganze DSGVO konform zu machen.
Unter Statistik->Letzte Besucher werden mir aber dennoch IP-Adressen in der Form x.x.x.0 angezeigt.
Entspricht das dann der DSGVO?
Warum sollte die Aufzeichnung von "Anonymisieren IP-Adressen" dem Grundsatz der DATENSPARSAMKEIT der DSGVO entsprechen? Klar kann man dies sich irgendwie zurecht biegen. Aber der Kernsatz der DSGVO ist halt: Eine Datenverarbeitung muss dem Zweck angemessen und sachlich relevant sowie auf das notwendige Maß beschränkt sein.
Muss ich das Verwenden des Statistik Plugins in der Datenschutzerklärung angeben?
wenn du ein Statistik Plugins verwendest - zeichnest du in der Regel das Surfverhalten deiner Besucher auf. Da reicht es nicht, dass du etwas in der Datenschutzerklärung beschreibst sondern du benötigst die Erlaubnis. Da berichtet zurzeit der heise verlag, dass die Datenschutzbehörden mit den zurzeit verwendeten Cookie-Hinweisen laut DSGVO nicht zufrieden sind.
Für dein Gespräch mit deinem Medien Anwalt würde ich mir eben den Artikel kaufen
https://www.heise.de/select/ct/2019/11/1558361415144935
Und darf ich die GeoIP Sammlung aktivieren?
Klar kannst du dir ein System zumüllen. Nur die Verwendung der IP Adressen deiner Besucher ist mit erheblichen Hürden verbunden. Aber auch hier kann dir dein Anwalt dir erklären, wann und unter welchen Bedingungen du diese verwenden darfst oder auch nicht.
Meiner Meinung nach ist kein Statistic-Tool auch nur im Ansatz DSGVO konform