Zitat von Monikaist in österreich so..da kann man ruhig auf Urlaub fahren -muss dies nicht der Post bekanntgeben-bekommt einen eingeschrieben Behördenbrief-kann diesen nicht annehmen, weil nicht da- dann werden Fristen verlängert.
bei email sollt dies auf einmal alles nicht mehr gelten?
Genau dies ist meine Meinung, ich hoffe der Beklagte geht in Revision. Damit die nächst höhere Instanz das Urteil dieses Amtsgerichts aufhebt.