Zitat von KiNGU
Wie du richtig sagst: In Österreich.
Wir sprechen hier aber über deutsches Recht. Und das besagt, dass ein Brief als angekommen gilt, wenn er in den Machtbereich desjenigen, an den er adressiert ist, gelangt. Also dann, wenn er in seinem Briefkasten liegt. Ist derjenige längere Zeit weg, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass ihn seine Post erreicht.
Gilt das für jeden Brief? Ich dachte, wenn ich mal im Urlaub bin kann ich dann auf die kulanz der behörden vertrauen das sich meine einspruchszeit verlängert...weil ich ja keinen zugang zu meinem Briefkasten hatte. Wen sollte ich sonst informieren wenn ich mal nicht da bin ... gibt es dafür eine behördliche stelle oder gar einen Antrag? Komisch ...da hab ich noch gar nicht nachgedacht.
Zitat von KiNGU
Bei eMail ist das im Grunde genauso zu sehen, allerdings mit kürzerer Frist, da nunmal davon ausgegangen werden kann, dass Emails mindestens einmal am Tag - egal wo man ist - gechecked werden. Also können auch die Fristen kürzer sein. Gerade bei Leuten, die einen Service im Netz zur Verfügung stellen, ist zu erwarten, dass sie regelmäßig ihre Emails kontrollieren. (Aber das habe ich oben ja schon mehrfach ausgeführt.)
Die Frist wurde von dem Amtsrichter nach eigenem Ermessen definiert ( besser gesagt er hat die Vorgabe der Anklage blind übernommen) ich glaube nicht das der Großteil der Bundesbürger die im Internet sind alle 24 Stunden Ihre Emails abrufen. Ich werde nicht anfangen wegen dem Staat mit eine teuere SMS-Benachrichtigung einzurichten. Das die Legislative und Executive keinen Plan von IT hat ist ja bekannt.
Was wäre wenn jemand bei dir im Blog was postet ( da ab dem 2. Kommentar die Kommentare automatisch veröffentlicht werden) aber du übers Wochenende keine Emails abholst weil du gerade nicht in der Nähe des Internets bist?