Zitat von Monika
jeder eingeschrieben Brieg geht zurück an den Absender, wenn der Adressat nicht daheim ist...
ist in österreich so..da kann man ruhig auf Urlaub fahren -muss dies nicht der Post bekanntgeben-bekommt einen eingeschrieben Behördenbrief-kann diesen nicht annehmen, weil nicht da- dann werden Fristen verlängert.
bei email sollt dies auf einmal alles nicht mehr gelten?
Wie du richtig sagst: In Österreich.
Wir sprechen hier aber über deutsches Recht. Und das besagt, dass ein Brief als angekommen gilt, wenn er in den Machtbereich desjenigen, an den er adressiert ist, gelangt. Also dann, wenn er in seinem Briefkasten liegt.
Ist derjenige längere Zeit weg, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass ihn seine Post erreicht.
Bei eMail ist das im Grunde genauso zu sehen, allerdings mit kürzerer Frist, da nunmal davon ausgegangen werden kann, dass Emails mindestens einmal am Tag - egal wo man ist - gechecked werden. Also können auch die Fristen kürzer sein. Gerade bei Leuten, die einen Service im Netz zur Verfügung stellen, ist zu erwarten, dass sie regelmäßig ihre Emails kontrollieren. (Aber das habe ich oben ja schon mehrfach ausgeführt.)
Aber wir sind da augenscheinlich ja anderer Meinung. ![]()
KiNGU