Beiträge von Putzlowitsch

    Das oben ist nur eine Option, die das Verhalten des Webservers steuert. Üblicherweise sucht der Webserver, wenn nur ein Verzeichnis aufgerufen wird, nach einer Index-Datei (z.B. index.html, index.php). Wird diese nicht gefunden, wird entweder der Zugriff verweigert oder eben der Inhalt des Verzeichnisses aufgelistet (wie bei Dir bisher).

    Eine Weiterleitung auf die Hautpseite ist technisch etwas anderes und nicht ganz so einfach umzusetzen. Prinzipiell geht sowas sichr auch irgendwie, dafür habe ich jetzt aber erstmal keine Lösung parat.
    Denkbar wären entsprechende Rewrite-Rules in der .htaccess oder die Nutzung einer benutzerdefinierte Fehlerseite für den Fehler 403 (Zugriff verweigert).

    Gruß
    Ingo

    LowRes > Bot Feuer frei.
    ...


    Hmm, funktioniert so nur leider nicht, weil der Google-Bot keinen Referrer sendet.
    Folgendes passiert wirklich:
    - Google-Bot kommt auf die Seite
    - Bedingung 1 prüfen: Referrer ist nicht leer? Referrer ist leer!
    - Bedingung 1 nicht erfüllt -> Regel übergehen
    - HighRes -> Feuer frei für Google-Bot

    Wenn man schon dem Google-Bot (oder anderen Bots) etwas anderes zeigen möchte, als dem normalen User, dann bestenfalls z.B. so:

    Apache Configuration
    RewriteCond %{HTTP_USER_AGENT}    Googlebot
    RewriteCond %{REQUEST_URI}    \.(jpg|gif|png)$
    RewriteRule . /lowres/%{REQUEST_URI}    [R=302,L]

    Gut, nehmen wir an, der Google-Bot "sieht" nun tatsächlich das LowRes-Bild, dann passiert in etwas folgendes:
    - Google-Bot kommt auf die Seite
    - Google-Bot sieht das LowRes-Bild
    - Google-Bot sagt sich:
    "Ist zwar technisch gesehen ein qualitativ schlechtes Bild (geringe Auflösung, starke JPEG-Kompression), ich nehme es aber trotzdem mal mit und zeige es dem Suchenden vielleicht an Position 327 an. Ich will schließlich meinen Usern qualitativ hochwertige Ergebnisse liefern." (oder so ähnlich :-))

    - User sucht nach Bild und findet auf den ersten Ergebnisseiten gute Bilder in hoher Auflösung. Bis zum Bild 327 muß er sich nicht mehr durchklicken. Manchmal verirrt sich aber doch jemand bis zu meinem Bild auf Platz 327.

    Ich habe nun zwar Google ausgetrickst, aber nun kommen dafür kaum noch Besucher von der Google-Suche. Na da kann ich doch auch gleich alle Bilder für den Google-Bot in der robots.txt sperren.

    Und nebenbei bemerkt findet es Google gar nicht gut, wenn man dem Bot etwas anderes als dem Nutzer zeigt. Nennt sich wohl Cloaking.

    Gruß
    Ingo

    ...
    Die "Schmuddelseiten" betreffend solltest Du Dir meinen Post nochmal durchlesen - mir geht es um den Einsatz von Technik - nicht um das Ergebnis selbst.

    Ein Thumbnail von einem Originalbild stellt keine Urheberrechtsverletzung dar? :) Ich hoffe, Du verstehst, was ich damit sagen möchte...

    Selbst wenn es Dir bei Deinem Beispiel mit den "Schmuddelseiten" nur um die Technik geht, entscheidend ist letztendlich ja doch das Ergebnis. Der Einsatz von Technik ist ja kein Selbstzweck, sondern man will damit etwas erreichen. Je nach Bildinhalt ist das Userverhalten schon unterschiedlich. Bei den "Schmuddelseiten" ist es fast egal, was oder wie die Suchergebnisseite funktioniert und die Bilder dort angezeigt werden, der User klickt eh drauf, weil er mehr oder größere oder wie auch immer heiße Bilder will. :-)
    Mit solchen Bildern kannst den User natürlich sonstwohin leiten, ihn mit Popupfenstern und Werbung zuballern, aber es gibt, wie schon gesagt, nicht nur solche Bilder.

    Bei Deinem zweiten Satz verstehe ich wirklich nicht, was Du damit sagen willst. Es gibt ein Urteil des BGH, welches Suchmaschinen eben zugesteht, Thumbnails von Bildern in den Suchergebnissen anzuzeigen zu dürfen.

    Und zu Deinem Code-Beispiel für die .htaccess, das ist praktisch die klassische "Hotlink-Sperre" mit Whitelist, eigentlich nichts neues. Ich verwenden bei vielen meiner Seiten eine ähnliche Hotlink-Sperre mit Blacklist.

    Was mir allerdings noch nicht klar ist, wie Du damit irgend etwas für oder gegen die Google-Bildersuche erreichen willst. Google wird weiterhin die Bilder in voller Auflösung indexieren.

    Gruß
    Ingo

    @formateins
    Was bitte hinkt an GBKs Beispiel mit dem Artikel?

    Texte, Bilder, Videos, Musik, das sind alles Inhalte, die auf irgendwelchen Seiten im Web zu finden sind. Nun geht Google her und erfaßt alle Inhalte, bewertet sie und stellt sie dem Suchenden als Ergebnis bereit. Genau das ist die Aufgabe einer Suchmaschine und auch gut und richtig.

    Bisher war es so, daß Google dem Nutzer ein kleines Textstückchen, ein kleines Vorschaubildchen und bei Videos sogar nur ein kleines Standbild auf der Suchergebnisseite präsentiert. Wenn der Nutzer ein Ergebnis für interessant befand, konnte er auf den Link klicken und landete auf der Webseite, wo der Text, das Bild oder das Video zu finden sind.

    Das gilt nun aber plötzlich nicht mehr in der Bildersuche. Google zeigt den Inhalt, in dem Fall das Bild, direkt auf der Google-Seite an. Nun ist die Frage, warum nur bei Bildern. Eigentlich brauchen wir die ganzen Webseiten doch gar nicht mehr oder nur noch als Inhaltelieferanten für Google. Google kann doch gleich alles anzeigen, Texte, Bilder, Videos und was auch immer. Warum noch die Webseiten besuchen, wo die Inhalte herkommen?

    Also, was ist jetzt der Unterschied zwischen Bild und Artikle (Text)?

    Was eher an der Realität vorbeigeht, ist Dein Beispiel mit den "Schmuddelseiten". Klar, auf die verdammt heißen und großformatige Images in der Bildersuche klicken die Leute sowieso. :-) Wo der Nutzer dann auf der Zielseite hingeleitet wird, ist eine ganz andere Geschichte. Nur er muß da erstmal hinkommen und es gibt auch noch andere Bilder auf dieser Welt.

    Wer in der neuen Bildersuche nicht klickt, weil ihn das dort angezeigte Originalbild bereits befriedigt, der wird nirgendwohin umgeleitet, auch nicht von "Schmuddelseiten".

    Und um noch schnell Deine Fragen zu beantworten (zumindest aus meiner Sicht):

    • Ist Google dazu verpflichtet, auf eine Ursprungsseite - mehr oder weniger zwanghaft - zu verweisen, auf der ein Bild eingebettet ist?
      Google ist nicht dazu berechtigt, Originalbilder auf seinen Seiten anzuzeigen. Das Anzeigen von Thumbnails in den Suchergebnissen ist allerdings erlaubt. Wenn Google dann nicht auf die Ursprungsseite verweist, wäre dem Suchenden wenig geholfen und der Sinn einer Suchmaschine mehr als fraglich.
    • Wäre Google (und andere Suchdienstleister) dann auch dazu verpflichtet, alle anderen (medialen) Inhalte in seinem Ursprung anzugeben?
      Meine obige Antwort gilt auch sinngemäß für andere Medien (Texte, Videos, Musik usw.)
    • In wie weit wird ein Urheberrecht berührt, wenn Informationen im Internet frei zugänglich sind?
      Frei Zugänglichkeit schließt das Urheberrecht nicht aus. Also ja, es wird auch berührt.


    Gruß
    Ingo

    FrageSelten
    Na klar darf Google öffentlich zugängliche Inhalte erfassen. Das liegt ja auch im Wesen einer Suchmaschine.

    Allerdings darf Google die Inhalte dann nicht wie eigene Inhalte präsentieren. Hast Du Dir die neue Bildersuche überhaupt schon mal angesehen? Da werden keine Thumbnails oder zwischengespeicherten Vorschauversionen angezeigt, sondern die Originale von der Seite, wo Google die Bilder gefunden hat.

    Das ist schon etwas anderes und verstößt nun mal gegen das deutsche Urhebrrecht. Wahrscheinlich deswegen ist die neue Bildersuche bei google.de auch noch nicht aktiviert worden.

    Aber Frag ruhig mal öfter, wenn Dir etwas unklar ist. :-)

    Gruß
    Ingo

    Das ist ganz einfach. Melde Dich im Strato-Kundenmenü an und gehe zu "Domains". Es erscheint die "Domainverwaltung". Dort klicke bei der gewünschten Domain sub.tld auf "verwalten". Klicke dort bei "Umleitung einrichten" auf "ausklappen". Wähle dort das Verzeichnis "WordPress_01" aus. Das sollte dann etwa so aussehen:

    Dann klickst Du auf "Umleitung aktivieren". Fertig! (naja, fast :-)

    Anschließend mußt Du noch die entsprechenden Änderungen für Wordpress vornehmen:
    http://faq.wpde.org/wordpress-url-aendern/

    Das sollt es gewesen sein.

    Gruß
    Ingo

    Ja genau, das Passwort der Datenbank.
    Wichtig bei 1&1 ist der kleine aber feine Unterschied von Datenbankname (db1234...) und Benutzername (dbo1234...), also das o nach dem db. Außerdem geht bei 1&1 als DB_HOST nicht localhost, sind es muß der aus der 1&1-MySQL-Verwaltung verwendet werden, also z.B. db1234...db.1and1.com.

    Gruß
    Ingo

    Ja aber wozu dann die Subdomain. Dann ist es doch viel einfacher, gleich das Wordpress auf der SLD zu installieren.

    Und nebenbei bemerkt ist er bei Strato mit einem Webhosting-Paket. Da hat er bestimmt keine Routingrechte am DNS oder verwaltet den Server. Er kann aber im Kundenmenü festlegen, welche Domain oder Subdomain auf welches Verzeichnis seines Webspace zeigt. Aber dazu muß im natürlich die Subdomain auch als SLD gehören, wie maxe schon schrieb.

    Gruß
    Ingo

    Wenn ich den TE richtig verstanden habe, geht es darum, daß er in der Wordpress-Bookmarkverwaltung keine URL mit file:// eingeben kann. Das ist normale, denn Wordpress erlaubt nur einige festgelegte Protokolle.

    Mit einem Filter kann man aber Protokolle hinzufügen (und auch entfernen):

    PHP
    function my_allowed_protocols( $protocols ) {
        if( !in_array( 'file', $protocols ) )
            $protocols[] = 'file';
        return $protocols;
    }
    add_filter( 'kses_allowed_protocols', 'my_allowed_protocols' );

    Mit diesem Code in der functions.php des Themes sollte das Einfügen von file-URLs möglich sein.

    Gruß
    Ingo