Wesentliche Einzelheiten kannst Du ja bereits aus der Lizenz entnehmen. Fängt hier an, wobei ich mir bisher nur mal diese Trademark Policy übersetzte. Diese Trademark Policy solltest Du Dir durchlesen, damit Du nicht bereits bei der Namensnennung Mist baust:
https://wpde.org/open-source/
Geht hier weiter:
Zitat
Wenn Sie beispielsweise die Kopien eines solchen Programms verbreiten – kostenlos oder gegen Bezahlung – müssen Sie an die Empfänger dieselben Freiheiten weitergeben, die Sie selbst erhalten haben.
http://www.gnu.de/documents/gpl.de.html
Was ich so verstehe, wenn Du die Software kostenlos erhalten hast, darfst Du die auch nur kostenlos weitergeben und nur zusätzlich erbrachte Leistungen in Rechnung stellen. Doch ich verstehe auch nicht alles.
Dann vielleicht noch die GPL lesen und hier insbesondere die Hinweise zur Version 3, doch so allgemein sollte spätestens hier ein Rechtsanwalt eine bessere Antwort geben können:
Zitat
Nur bei der Realisierung von Software welche neue (eigene) Quellcode-Teilen mit GPL-Teilen verbindet (und wenn diese Software verbreitet oder vertrieben wird), so muss der Quellcode den Nutzern (unter den gleichen Lizenzbedingungen: GPL) zugänglich gemacht werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License
Das würde ich im Augenblick so verstehen, dass auch ein Plugin nur unter GPL angeboten werden darf.
Mehr dürfte Dich aber diese Seite interessieren, die habe ich eben auch nur überflogen:
Zitat
Tatsächlich aber ermutigen wir Leute, die Freie Software weitervertreiben, sogar, so viel Geld zu verlangen wie sie wollen bzw. können.
http://www.gnu.org/philosophy/selling.de.html