vielleicht ist das eindeutiger
http://kanzlei-lachenmann.de/einzelner-punk…erung-homepage/
insbesondere folgende Punkte
- Der Link muss eindeutig bezeichnet sein.
- Grundsätzlich ist also ein einzelner Punkt nötig. Ein Unterbringen im Impressum reicht nur aus, wenn das Impressum mittels eines Klicks überall erreichbar ist und bei dem Link zusätzlich vermerkt ist, dass auch die Datenschutzerklärung enthalten ist.
D.h. das eine Unterbringung im Impressum nur dann erlaubt ist, wenn wie oben genannt das Impressum immer und überall mit 1 Klick erreichbar ist und der Link Beispielsweise Impressum/Datenschutz genannt wird, nicht wie borusse erwähnte der Hinweis lediglich auf der Impressumsseite steht.
Ich denke am einfachsten und sichersten ist es eben, alles schön sauber und getrennt anzubieten.