Beiträge von Kopfschüttler

    Hallo!

    Habe mit WordPress eine Homepage erstellt, also nur Seiten, keine Beiträge.
    Nun könnte ich auf jeder Seite unten einen manuellen Link setzen, um vor- und zurückblättern zu können; wenn man die einzelnen Inhalte der Reihe nach "durchblättern" möchte.

    Ich frage mich, ob es dafür auch ein Plugin gibt, dass mir a) die manuelle Eingabe der Links erspart und b) nach dem Hinzufügen neuer Seiten automatisch sortiert, bspw. nach PageID oder Alphabet, etc.

    Jemand einen Tipp?

    Danke und viele Grüße, Bernd

    Wenn es nur um's Theme geht...da gibt's immer noch den Theme-Editor.

    Warum es weg ist? Musst du die Chefentwickler fragen. Vermutlich hat es keiner genutzt und weil es zum Theme-Editor mehr oder weniger redundant war.




    Ich habe die Editierfunktion immer verwendet, um die htaccess direkt aus Wordpress heraus anzupassen.
    Es gab dafür auch extra einen vorgegebenen Link (vergleichbar mit dem Theme-Editor).

    Mit dem Theme-Editor kann man nur die Dateien der Themes editieren, richtig?
    Nicht aber andere. Kann ich nun davon ausgehen, dass es nicht mehr möglich ist, Dateien außerhalb der Themes zu bearbeiten? Ich weiß, es gibt Schlimmeres... Aber immerhin war es eine sehr nützliche und zeitsparende Variante.

    Könnte man die templates.php aus WP 2.3.3 in 2.5.1 weiterverwenden?

    du meinst wahrscheinlich http://deinedomain.de/wp-admin/upload.php -> Verwalten / Mediathek



    Danke Südkind, aber nee!

    Die Medienverwaltung ist mir geläufig, dort kann ich Bilder hochladen.
    Aber es gab in 2.3.3 den Menüpunkt "Verwalten-Dateien".

    Zitat aus der entsprechenden Seite in WP 2.3.3:
    Andere Dateien
    Um eine Datei zu bearbeiten, gib den Namen hier ein.
    Du kannst jede Datei bearbeiten, solange sie vom Server beschrieben werden kann.


    Diese Funktion konnte man bspw. für die Bearbeitung der htaccess verwenden oder für statische HTML-Seiten, usw., ohne dafür ein FTP-Programm starten zu müssen.

    Hallo!

    Ich verwende WP 2.3 und wollte das Plugin "Google XML Sitemaps" Version 3.0b11 aktivieren; es soll mit WP 2.3 kompatibel sein.

    Wenn ich aber im WP-Admin das Plugin aktivieren möchte, erhalten ich nur eine Fehlermeldung "Seite kann nicht angezeigt werden".

    Als URL wird angezeigt:
    hxxp://http://www.xxxxxx.de/wp-admin/plugi…wpnonce=xxxxxxx

    Ich habe vorher mit WP 2.2.3 und der Version 3.0b9 sehr gut gearbeitet; schade, dass es jetzt nicht mehr funktioniert.

    Oder hat jemand einen Tipp für mich?
    Denn bei manchen Usern läuft es ja scheinbar...

    Viele Grüße!

    Hallo!

    Ich setze zur Zeit das Plugin "Customizable Post Listings" ein, um in der Sidebar einen Link zu einem zufällig ausgewählten Beitrag aus der Vergangenheit zu generieren.
    Bei mir heißt das im Ergebnis dann "Zufallsgeschichte" (http://www.kopfschuettel.de).

    Mit WP 2.3 soll/wird das Plugin nicht mehr funktionieren, und Scott scheint dieses Plugin nicht mehr weiterzuentwickeln.

    Gibt es eine Alternative, um einen zufälligen Beitragslink in der Sidebar anzuzeigen?

    Danke und Grüße
    Kopfschüttler

    Ach bist du nicht? :-)

    Nicht streiten.
    Eine statische Seite kann wohl jeder erstellen. Keine Frage.

    Aber den erläuternden Text unter ein Kommentarfeld, in den Registrierungsdialog und an andere Stellen zu bringen; ein Ankreuzfeld zu integrieren, welches der Nutzer aktiv bedienen muss, um seine Einwilligung zu erteilen, die persönlichen Daten nach einer gewissen Zeit automatisch aus der Datenbank löschen, oder auch nur BESTIMMTE Daten dort auf Wunsch eines Nutzers zu löschen, usw.
    Entschuldige, aber ICH kann das nicht so ohne weiteres.

    Und zuvor müsste man ja auch erstmal in Erfahrung bringen/diskutieren, was denn eigentlich tatsächlich erforderlich ist. Das kann auch ich bislang alles nur vermuten.

    Monika, was meinst du?
    Ich brauche dich! Ich kann doch dieses Ankreuzfeld da nicht einbauen und SQL-Datenbank kann ich gerade so buchstabieren.
    Ich bin noch in der glücklichen Lage, dass ich solche Dinge an erfahrene Datenbankspezialisten aus meiner näheren Umgebung delegieren kann. Bislang hat das auch immer geklappt. Aber diese Möglichkeit hat doch sicher nicht jeder, oder?

    Ja, das sehe ich auch so.
    Aber es wird Zeit, dass wir darüber diskutieren, uns damit warm machen, dafür sensibel werden. Auf Veröffentlichungen achten und kritisch das eigene Projekt einmal anschauen.

    Das GmbH-Gesetz ist schon in Kraft. Und es gab schon die ersten Abmahnungen.

    Auch ein Anwalt kann hier keine Rechtsauskunft erteilen; er kann ja auch nur beraten, aber dafür ggf. überzeugender.

    Das Impressum ist auch nicht das größte Problem am TMG.
    Es sind die anderen Punkte, und: die sind UNSTRITTIG!
    Bspw. das Einholen der Einwilligung zur Speicherung von Daten oder die Tatsache, dass nur Daten erhoben werden dürfen, die für den Betrieb erforderlich sind. Und das sind für Kommentare bspw. weder Name, noch Mail, noch Homepage; außer, man abonniert Benachrichtigungen, etc.

    In WP 2.1 sind keine Vorbereitungen dafür getroffen worden, vielleicht führt eine Diskussion hier oder dort oder da zu einem Update, einem TMG-Plugin oder was auch immer.

    Diskussion tut doch nicht weh, oder Monika?

    Auszug aus dem Erläuterungstext des TMG:

    [...]
    [FONT=Times New Roman][LEFT]Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden (z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen), künftig nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes.
    [...]

    Damit ist ein Impressum, zumindest nach dem TMG, für rein private und kostenlose Teledienste (und ein Blog ist so einer), zukünftig nicht mehr erforderlich. So verstehe ich es.

    ABER: damit ein Nutzer, der seine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gegeben hat, diese widerrufen kann, muss meines Erachtens mindestens eine gültige und im Streitfall auch verifizierbare Emailadresse angegeben werden.[/LEFT]
    [/FONT]

    Nur bei den Pflicht- und Auszeichnungsangaben wird ein Unterschied gemacht.
    Wobei der Unterschied im Kern nicht im Bereich privat/geschäftlich, sondern im Bereich kostenfrei/kostenpflichtig besteht.
    So verstehe ich es zumindest.

    Wer ein Blog geschäftlich betreibt, ist ohnehin zur Angabe seiner Daten verpflichtet im Rahmen anderer Gesetzgebungen, soweit ich weiß.

    Liebe Blogger,

    seit einigen Tagen ist das [URL="http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion…de,rwb=true.pdf"]Telemediengesetz[/URL] beschlossene Sache; zum 01.03.07 soll es endgültig in Kraft treten.

    Es sieht - unter anderem - meines Erachtens folgende Dinge vor:

    • Werden Daten eines Nutzers vom Diensteanbieter gespeichert, muss eine deutliche und verständliche Datenschutzerklärung erfolgen (§13).
    • Es muss beim Nutzer eine Einwilligung zur Datenverarbeitung eingeholt werden (§13).
    • Der Nutzer muss auf sein unbeschränktes Widerrufsrecht hingewiesen werden (§13).
    • Es dürfen nur Daten erhoben werden, die notwendig sind (§15).
    • Es wird nicht mehr zwischen geschäftlichen und privaten Diensteanbietern unterschieden (§1 und 2).
    • Im Sinne des Gesetzes sind alle Blog-Betreiber Diensteanbieter (§2).
    • Für private Diensteanbieter, die keine kostenpflichtigen Leistungen anbieten, ist kein Impressum notwendig (§5).

    Folgende Gedanken und Beispiele möchte ich provokant der Community zur Diskussion stellen, ohne Anspruch auf Endgültigkeit erheben zu wollen:

    • Wordpress erfüllt in der Standardinstallation nicht die Anforderungen an das neue TMG.
    • Die Speicherungen von Kommentaren setzt eine Datenschutzerklärung sowie die entsprechende aktive Einwilligung der Nutzer voraus (Ankreuz-Kästchen, etc.).
    • Die Standardvorgabe der Kommentare (Emailadresse, erforderlich) ist in den meisten Fällen unzulässig.
    • Wer Werbeprogramme ala Google, Amazon & Co. einsetzt, handelt gewerblich und nicht mehr privat (-> Gewerbepflicht, Impressumpflicht, usw.).
    • Werbebanner, die an ein kommerzielles Provisionssystem angebunden sind, müssen als solche gekennzeichnet werden (Werbung, Anzeige, etc.).

    Ich habe in meinem Blog in einem ersten Anlauf gewagt, diese Punkte so weit wie möglich umzusetzen; ihr könnt es euch gerne anschauen.
    Verändert, bzw. hinzugefügt wurden:

    Die Datenschutzerklärung basiert auf Vorlagen sowie eigenen Ergänzungen.
    Es fehlt noch: Hinweis bei den Kommentaren darauf, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann (§13). Aber ich wollte es zunächst auch nicht zu weit treiben.

    Was meint ihr?
    Sollen wir allle? Müssen wir alle?
    Wie stehts mit den obigen Beispielen?

    Viele Grüße, Kopfschüttler