Hmm, hab ich mir schon gedacht, dass das alles nich so einfach geht. Hat jemand ein paar Links wo so etwas schonmal diskutiert wurde.
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Ich hab doch noch was gefunden: Link
Dort heißt es:[size=14]
Nutzung von Ausschnitten aus Musikstuecken (Werkteile)[/SIZE][COLOR=#000000]
Es wird oft angenommen,[/COLOR] dass für eine bestimmte Spieldauer in Sekunden, eine bestimmte Taktanzahl oder eine bestimmte Notenanzahl eines Werkteiles keine Rechteeinholung von der GEMA vorgenommen werden muss.
Das Urheberrecht kennt eine solche Regelung nicht, vielmehr ist die Erkennbarkeit der Melodie eines Werkes ausschlaggebend (UrhG, § 24, 2). Auf eine bestimmte Spieldauer kommt es daher nicht an.
[size=14]
Nutzung von Musik auf privaten Homepages[/SIZE]
Auch wenn die Nutzung von Musik auf privaten Homepages in einem gewissen persoenlich-privaten Rahmen stattfindet, kann dies nicht mit der erlaubten Vervielfältigung von Musikstuecken von CD auf Kassette oder andere Traeger zum privaten Gebrauch verglichen werden.
Durch die Einstellung der Musikstuecke in das Internet oder andere Dienste (z.B. T-Online, AOL usw.) wird die Musik weltweit verfuegbar und fuer Dritte zugaenglich gemacht. Hierbei handelt es sich um einen eigenen urheberrechtlichen Vorgang, der gegenueber der GEMA verguetungspflichtig ist. Daher muss ein Betreiber einer privaten Homepage ebenfalls die Rechte zur Nutzung der Musik bei der GEMA erwerben.
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Also sollte man doch lieber die Finger davon lassen.