Wer lesen kann ist klar im Vorteil [...]
Dann sind wir gleicher Meinung!
Der ziterte Paragraph des mittlerweile 20 Jahre alten Fernmeldegesetztes lautet:
Art. 45 Daten auf fremden Geräten
Das Bearbeiten von Daten auf fremden Geräten durch fernmeldetechnische Übertragung ist nur erlaubt:
a. für die Fernmeldedienste und ihre Abrechnung; oder
b. wenn die Benutzerinnen und Benutzer über die Bearbeitung und ihren Zweck informiert und darauf hingewiesen werden, dass sie die Bearbeitung ablehnen können.
https://www.admin.ch/opc/de/classif…index.html#a45c
Die Formulierungen, insbesondere "Daten auf fremden Geräten" und "Bearbeiten von Daten" lässt Spielraum für Interpretationen und ist letztlich so nicht praktikabel. Es ist mir auch kein Rechtsfall in diesem Zusammenhang bekannt.
ZitatAber bei Dir ist ja selbst eine freundlich gemeinte Information zu viel des Guten.
Im Gegenteil, und Deine Einwände sind berechtigt.
Nur versuche ich seit Jahren, mir Klarheit über die Situation in der Schweiz zu verschaffen. Ich kenne die Gast- oder PR-Beiträge von Martin Steiger, die mittlerweile alle älteren Datums sind. Bei Nachfragen in Kommentaren, mag er sich nicht dazu äussern...
Die Diskussion hier veranlasst mich, wieder einmal nachzufragen, insbesondere bei den Hostern und Switch.