Beiträge von Soilworker


    tut mir bitte einen Gefallen und werft Urheberrecht nicht mit Copyright durcheinander. Denn das sind zwei unterschiedliche Dinge.

    Soweit richtig.

    Zitat


    Anders das Copyright bzw. die Verwertungsrechte im Allgemeinen. Die können verkauft, vermietet oder sonstwie vergeben werden.

    Copyright gibt es im Deutschen nicht. Copyright ist die englische bzw. amerikanische Version unseres Urheberrechts; wenn auch gänzlich unterschiedlich. Dass man diese Bezeichnung hier nutzt, hat wohl damit zu tun, dass sich das (C)-Symbol weltweit eingebürgert hat, um den Urheber zu kennzeichnen. Eine rechtliche Bedeutung hat es aber nicht.

    Mit dem Copyright kann der Urheber selbst oder jemand gekennzeichnet sein, der lediglich Nutzungsrechte vom Urheber eingeräumt bekommen hat.
    Dass "Copyright" gleichzusetzen ist mit "Verwertungsrechte" stimmt so jedenfalls nicht. Aber letztendlich ist das auch nur Haarspalterei. Wenn ein Coypright-Hinweis angegeben ist, weiß man ja wohin man sich wenden kann.

    Natürlich wird das Copyright von Hopper geschützt sein, schließlich ist er einer der berühmtesten Maler des 20. Jh.. Der Rechteinhaber wird in der Regel nicht in den Katalogen angegeben und muss getrennt, z. B. bei den Museen, erfragt werden.

    Auch wenn sich die Diskussion schon erledigt hat, noch etwas hierzu.

    Hopper war Amerikaner und seine Werke entstanden zu einer Zeit, in der in den USA nicht jedes "Werk" automatisch urheberrechtlichen Schutz genoss. Das kann man mit der heutigen Situation nicht vergleichen. Jedes Werk (egal ob Bild, Fotografie, Text oder was auch immer) musste bei der Library of Congress registriert werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z. B. einen eindeutigen Copyright-Vermerk besitzen). Genau aus diesem Grund gibt es ja heute so viele Filme, Bücher und Bilder, die nach amerikanischem Recht public domain (sprich: gemeinfrei, urheberrechtsfrei) sind, obwohl der Urheber bzw. Schöpfer noch keine 70 Jahre tot ist oder sogar noch lebt.

    Und dein zweiter Punkt, dass der Rechteinhaber in der Regel nicht in Publikationen angegeben wird, ist nicht richtig. Im Gegenteil: In der Regel steht in jedem Buch oder Katalog ein Urhebernachweis. Bei großen Künstlern ist das in den meisten Fällen entweder eine Rechteverwertungsgesellschaft wie die VG Bild-Kunst oder eine Stiftung/Organisation, die den Nachlass des Künstlers verwaltet.

    Und beides habe ich im Zusammenhang mit Hopper noch nirgends gelesen. Was erst mal nichts zu sagen hat, aber schon etwas untypisch ist. Eben weil Hopper einer der Großen ist.

    Das scheint mir auch eher ein Gimmick zu sein. Wieso sollte man irgendwo eine IBSN-Nummer angeben, wenn man gleich die URL nennen kann? Bei herkömmlichen Medien wie Bücher und CDs, ist es sinnvoll eine standardisierte Nummer zu haben, so dass man das Gewünschte überall zuordnen und bestellen kann. Aber bei einem Online-Medium sehe ich da auch keinen echten Nutzen.

    Hallo,

    ich habe mal ein Wordpress-Blog gesehen, bei dem der Besucher durch Klick auf die entsprechenden Vorschau-Thumbnails in der Sidebar die Farben ändern konnte.

    Ich nehme an, da wurden einfach die Stylesheets "live" umgeschaltet, denn im Gegensatz zum Theme-Switcher wurde das Blog beim Ändern der Farben nicht neu geladen. Gibt es ein Plugin, das sowas macht?

    Gruß

    Etwas seltsam ist das mit Edward Hopper schon. Es ist eher unwahrscheinlich, aber es sieht fast so aus, als wenn überhaupt keiner die Bildrechte pflegt. In meinem Hopper-Buch sind lediglich die verschiedenen Museen in den Bildnachweisen aufgelistet. Von einem Copyright ist da nichts zu finden.

    Die VG Bild-Kunst ist hier auf jeden Fall nicht zuständig. Sonst würde Hopper bei denen in der Datenbank stehen, und außerdem wären nicht so viele Hopper-Bilder im Internet zu finden. Denn die VG Bild-Kunst ist ziemlich streng, was das Abkassieren betrifft.

    Natürlich ist Google auch haftbar für das, was sie da anbieten. Der Unterschied ist, dass Google eine Riesenfirma mit eigener Rechtsabteilung ist und wir nur kleine Blogger.

    Ein Zusatz, Disclaimer oder was auch immer, bringt gar nichts, wenn du urheberrechtlich geschütztes Material ohne Erlaubins zugänglich machst. Und im Fall von Musik kommt eben auch noch die GEMA ins Spiel.

    Das geht über die Addon-Domains. Eine Subdomain ist was anderes (z.B. subdomain.meinedomain.com).
    Ob das sinnvoll ist, musst du allerdings schon selbst entscheiden. Du sparst sicher eine Menge Geld. Aber wenn alle deine Sites auf einem Account gehostet werden, sind auch alle Sites betroffen, wenn es mal zu einem Ausfall kommen sollte.

    Geht nach wie vor. Einfach auf den Button "E-Mail - Blog" klicken und dann auf "Als HTML einbinden".

    Aber man sollte damit vorsichtig sein. Vorallem ist es nicht ratsam, Videos in die eigene Seite einzubinden, die urheberrechtlich geschützte Musik verwenden. Sonst kann es passieren, dass man irgendwann mal Post vom Anwalt oder der GEMA bekommt. Oder von beiden. ;-)

    Zitat von streulicht


    übersichtlich... ich frag mich nur gerade warum die Tags so groß geschrieben sind??? Irgendwelche spezielle Funktionen?

    Ich nehme an, die Schriftgröße der Tags passt sich automatisch proportional der Artikel-Anzahl an. Da momentan nur zwei Artikel existieren, sind alle Tags groß. :smile:

    Add-on Domain heißt, dass du deine vorhandene Domain (z.B. bei Strato) durch Ändern des Nameservers auf ein Unterverzeichnis bei Bluehost lenkst. Die Add-on Domain verhält sich aber wie eine normale Domain.

    Bei Bluehost hast du die Möglichkeit 5 solcher Add-on Domains anzulegen. Sprich im Klartext: du könntest insgesamt 6 völlig unabhängige Webpäsenzen mit 6 verschiedenen Top-Level-Domains auf einem Bluehost-Account betreiben.

    Ich habe auch einen Bluehost-Account und bin mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis sehr zufrieden. Obwohl hier im Thread auch deutsche Anbieter genannt wurden, bin ich der Meinung, dass es nichts Vergleichbares in Deutschland gibt. Die Frage ist natürlich, ob man das alles, was Bluehost anbietet überhaupt benötigt (50 MySQL + 50 PostgreSQL Datenbanken, Ruby on Rail etc. etc.).

    Aber: Im Preis enthalten ist lediglich eine Domain. Der Satz Host 6 Domains On 1 Account bedeutet nichts anderes, als dass man 1 Domain plus 5 Addon-Domains hosten kann. Add-on Domains braucht man aber nicht über bluehost zu ordern, sondern kann sie sich z.B. für 3,60 bei 1und1 holen und umleiten.

    Zitat von Valerian

    Counterize macht das übrigens auch. Die allererste Einstellungsmöglichkeit reguliert die gesammelten Einträge.

    Die erste Einstellung ist:

    • Amount of lines to show in history-view below - currently 100

    Das begrenzt nur die Auflistung der letzten x Besucher auf der Counterize-Seite, hat aber leider nichts mit der Speicherung in der Datenbank zu tun.

    Es gibt nur die Möglichkeit, die gesamte Datenbank zu löschen, dann steht aber natürlich auch der Zähler wieder auf 0.

    Aber danke auch für die anderen Tipps. Die Alternativen werde ich mir mal ansehen.

    Hallo,

    ich suche einen Counter, der die Datenbank nicht zumüllt. Momentan benutze ich Counterize, der mir zwar gut gefällt. Allerdings legt der für jeden einzelnen Seitenaufruf einen Datenbank-Eintrag an, was zur Folge hat, dass die Counterize-Tabelle nach nun über 200.000 Hits auf 30 MB angewachsen ist.

    Hat jemand eine Alternative oder muss ich auf einen externen Counter zurückgreifen?

    Gruß