Natürlich wird das Copyright von Hopper geschützt sein, schließlich ist er einer der berühmtesten Maler des 20. Jh.. Der Rechteinhaber wird in der Regel nicht in den Katalogen angegeben und muss getrennt, z. B. bei den Museen, erfragt werden.
Auch wenn sich die Diskussion schon erledigt hat, noch etwas hierzu.
Hopper war Amerikaner und seine Werke entstanden zu einer Zeit, in der in den USA nicht jedes "Werk" automatisch urheberrechtlichen Schutz genoss. Das kann man mit der heutigen Situation nicht vergleichen. Jedes Werk (egal ob Bild, Fotografie, Text oder was auch immer) musste bei der Library of Congress registriert werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z. B. einen eindeutigen Copyright-Vermerk besitzen). Genau aus diesem Grund gibt es ja heute so viele Filme, Bücher und Bilder, die nach amerikanischem Recht public domain (sprich: gemeinfrei, urheberrechtsfrei) sind, obwohl der Urheber bzw. Schöpfer noch keine 70 Jahre tot ist oder sogar noch lebt.
Und dein zweiter Punkt, dass der Rechteinhaber in der Regel nicht in Publikationen angegeben wird, ist nicht richtig. Im Gegenteil: In der Regel steht in jedem Buch oder Katalog ein Urhebernachweis. Bei großen Künstlern ist das in den meisten Fällen entweder eine Rechteverwertungsgesellschaft wie die VG Bild-Kunst oder eine Stiftung/Organisation, die den Nachlass des Künstlers verwaltet.
Und beides habe ich im Zusammenhang mit Hopper noch nirgends gelesen. Was erst mal nichts zu sagen hat, aber schon etwas untypisch ist. Eben weil Hopper einer der Großen ist.