Beiträge von Ferdinand

    Wenn die Bilder möglichst schnell verschwinden sollen, hilft auch dieses:
    Hilfe für Webmaster - Ein Bild aus der Google-Bildsuche entfernen
    Dort besonders auch diesen Abschnitt beachten:
    "Hinweis: Wenn Ihre Anforderung Ihrer Meinung nach [COLOR=#990000]dringend[/COLOR] ist und nicht bis zum nächsten Google-Durchlauf warten kann..."

    Habe ich selbst schon gemacht, nach 24 Stunden erschienen die Bilder nicht mehr im Index.

    Gruß
    Ingo

    Danke für den Tipp. Dies werde ich alsbald befolgen. Jetzt habe ich nur eine Anfängerfrage: Was ist das Stammverzeichnis? Ist dies das Verzeichnis in dem Worpress liegt bei mir wäre dies **/publichtml/blog?

    Ferdinand

    Danke Monika!

    Jetzt habe ich direkt noch eine Frage.
    In dem beagten Post befinden sich drei Bilder, die bei Suche nach dem Model bei Google unter den ersten 10 Rängen zu finden sind. Auch diese sollen bei Google verschwinden.
    Gibt es dafür auch eine so einfache Lösung?

    Ferdinand

    Hallo,
    seit einiger Zeit sind die Besucherzahlen in meinem Blog erheblich gestiegen, allerdings vor allem weil ich in einem Post einen japanischen Pornostar erwähne. Jetzt erhalte ich plötzlich eine Leserschaft, welche mich überhaupt nicht interessiert.:-?
    Gibt es eine Möglichkeit einen solchen Post für die Googlebots zu blockieren, damit dieser nicht mehr bei Google erscheint?
    :confused:


    PS: Ich habe den Post jetzt erst einmal heraus genommen, was allerdings auch blöd ist, da dies ein eigener Text aus einem Fachmagazin war.

    Amazon Werbung empfiehlt sich IMHO nur dann, wenn man auch einen Bezug im Blog dazu hat. Ich habe jedenfalls noch nie auf ein Amazon Suchfeld in einem Blog geklickt. Wer Bücher bei Amazon kauft hat den Laden doch 'eh in seiner Linkliste.

    Allerdings habe ich in meinem Blog etliche Links zu speziellen Büchern bei Amazon.com und Amazon Japan, da ich regelmäßig über Bücher schreibe und meine Leser auch Käufer/Sammler dieser Bücher sind. Auch betreibe ich einen externen Amazon-Shop der auf meinem Blog verlinkt ist: http://astore.amazon.com/japankenkyu-20

    Dennoch wachsen die Bäume nicht in den Himmel. In den letzten Monaten habe ich (bei ca. 150 Besuchern täglich) gerade mal rund 50 US$ eingenommen :sad:, welche ich sofort wieder bei Amazon umgesetzt habe.:razz:

    Wie wäre es mit einem Offlineeditor wie wbloggar?
    http://wbloggar.com/
    Diese Freeware benutze ich jedenfalls bevorzugt.

    Auch würde sich für Dich ein Update auf 2.1 empfehlen, weil man in der neuen WP Version mittels Tabs ganz einfach zwischen WYSIWYG und HTML code umschalten kann.

    PS:
    Das Word nicht sauber eingelesen wird, liegt nicht an den Editoren, sondern an dem Code, der von Word benutzt wird.

    Alle meine Plugins, die ich bislang benutzt habe funktionieren auch unter WP 2.1 - so dachte ich jedenfalls nach dem ersten Augenschein nach dem Upgrade.
    Bis ich ein Email von einem Leser bekam, der schrieb dass, meine Comments überhaupt nicht mehr funktionieren würden.
    Und tatsächlich war es nach dem Upgrade nicht mal mehr mehr möglich die Comments-Sektion zu öffnen, geschweige denn einen Kommentar zu verfassen. Dafür gab es sehr unschöne Fehlermeldung im Kopf den Blogs.
    Der Verursacher war
    Headspace (auch in dern jüngsten Version)

    Habt ihr noch andere Plugins, die unter WP 2.1 nicht mehr laufen?
    - Headspace

    [EDIT]
    Gerade habe ich gesehen, das heute ein Update (2.7) von Headspace herausgekommen ist. Der Versuch dieses zu aktivieren hat allerdings sogar meint Dashboard gecrashed. Jetzt habe ich das Plugin erst einmal vom Server gelöscht...

    Hier zur Klärung, oder auch nicht!?

    Die Anbieterkennung nach deutschem Recht

    Durch die am 21.12.2001 in Kraft getretene Neufassung des Teledienstgesetzes (TDG), insbesondere des deutschsprachige Seite § 6 TDG wurden den Betreibern von Webseiten zahlreiche Auflagen hinsichtlich bestimmter Pflichtangaben zur Kennzeichnung des Anbieters erteilt. Dies hat für reichlich Verwirrung und Verunsicherung unter den Webseitenbetreibern gesorgt und teilweise recht seltsame Blüten getrieben. Kurz zusammengefasst bedeutet das, was man gemeinhin als Impressumspflicht bezeichnet, dass seit 2002 jede Homepage eine so genannte Anbieterkennzeichnung enthalten muss, die in etwa vergleichbar mit einem Zeitungsimpressum ist.

    Die Motivation des Gesetzgebers, eine Verpflichtung zur Anbieterkennung einzuführen, war unter anderem, das Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Geschäftsverkehr zu stärken sowie die Transparenz der angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten. Nicht zuletzt war die Novellierung des TDG die konsequente Umsetzung der deutschsprachige Seite EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vom 08.06.2000.

    Im Wesentlichen betreffen die Vorschriften über die Anbieterkennung geschäftsmäßige Anbieter von Telediensten. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Sonderregelungen zu beachten, z.B. deutschsprachige Seite § 312c BGB für Onlineshops oder deutschsprachige Seite § 10 MDStV für Anbieter von Mediendiensten. Die Pflicht zur Anbieterkennung für Mediendienste wird später noch näher zu betrachten sein.

    Was bedeutet geschäftsmäßig?

    Um die umfangreichen Pflichtangaben machen zu müssen, muss der Anbieter geschäftsmäßig handeln. Was darunter zu verstehen ist, lässt sich aus dem TDG nicht direkt heraus lesen. Ursprünglich war vorgesehen, durch den Begriff "geschäftsmäßig" den Anwendungsbereich der Regelungen auf rein kommerzielle Angebote zu beschränken. Dass dies gründlich misslungen ist, zeigt ein Blick auf die Erklärung dieses Begriffes, der aus der offiziellen Begründung zum Gesetzesentwurf stammt:

    Die Vorschrift gilt nur für geschäftsmäßige Angebote, die aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht abgegeben werden.

    Dabei spielt es keine Rolle, ob der Anbieter gewerblich, freiberuflich oder anderweitig selbstständig tätig ist. Somit fallen auch bestimmte nichtkommerzielle Webangebote, die ausdrücklich in der Gesetzesbegründung genannt sind, unter den Begriff des geschäftsmäßigen Anbieters, so z.B.

    * öffentliche Einrichtungen (Museen, Bibliotheken),
    * nichtkommerzielle Vereinigungen, z.B. Sportvereine,
    * privat betriebene Webseiten, wenn durch Teilnahme an Partnerprogrammen Einnahmen erzielt werden.

    [COLOR="Red"]Einzig private Gelegenheitsgeschäfte sind in der Gesetzesbegründung explizit von der Anwendbarkeit des § 6 TDG ausgenommen worden.[/COLOR] Zur Frage, wann privates Gelegenheitsgeschäft vorliegt, schweigt sich die Gesetzesbegründung ebenfalls aus. Man kann jedoch davon ausgehen, dass diese Art von Geschäften weder selbstständig noch nachhaltig betrieben werden darf.

    http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/

    Mir ist vollkommen neu, dass ein privates Blog ein ausführliches Impressum benötigt. Ich habe jedenfalls in meinem Blog bis auf meinen Namen und meine Emailaddresse keine weiteren Angaben gemacht.

    Bei kommerziellen Webseiten/Blogs/Foren ga es ja in Deutschland schon tausene Abmahnungen wegen eines fehlerhaften Impressums. Ich habe allerdings noch nie von einer Abmahnung wegen eines fehlerhaften oder fehlenden Impressums bei einer privaten Seiten gehört. Bei privaten Seiten kenne ich nur Abmahnungen wegen bestimmter Inhalte (Straßenkarten, geschützte Bilder, Liedtexte, etc.).

    Also, gibt es Abmahnungen wg. fehlender oder fehlerhafter Impressums bei privaten Seiten?


    PS: Ich habe gerade mal im Netz herum geschaut. Es sieht so aus, dass eine Webseite nur dann ein Impressum braucht, wer diese Geschäftsmäßig beteiben wird (Onlineshop, Vereine, etc.).

    unabhängig davon, dass du Wysiwyg Editoren generell problematisch findest, ist mir gerade auf gefallen, dass wbloggar gar kein wirklicher Wysiwyg-Editor ist. Man arbeitet auf der HTML Ebene und somit jederzeit Kontrolle über den Code (und kann eventuelle Fehler sofort bereinigen), allerdings kann man das Geschriebene jederzeit in Wysiwyg anschauen.
    :smile:

    Der Vorteil eines solchen Editor ist halt, dass alle Tags schnell einzugeben sind, vor allem der Umgang mit Links (Link Text, Text bei Mouse over) ist wesentlich komfortabler.