IANAL, aber auf diese Weise dürften urheberrechtliche Probleme vorprogrammiert zu sein. Kurzgefasst: Dem Urheber eines Werkes steht das ausschließliche Recht der Verwertung zu. Dieses Recht kann er (in der Regel gegen Zahlung) auf Dritte übertragen.
Ich bin mir nicht sicher, ob Du das Problem wirklich verstanden hat (kein Vorwurf, kann auch an meiner zu komplizierten Erklärung liegen), ich antworte aber trotzdem.
ZitatWenn Du das Bild durch einen Link auf Deiner Homepage ohne ausdrückliche Genehmigung verwertest, verstößt Du auch gegen das Urheberrecht – egal, ob der Link mit "target=_blank" oder in einem Rahmen aus rosa Blümchen angezeigt wird.
Genau _das_, eine Verwertung auf meiner Webseite, will ich ja eben _nicht_. Ich achte Copyrights. Per "target=_blank" verlinkte Dokumente öffnen sich per default mindestens in einem neuen Tab, und sind so für den User in der Adresszeile als externe Seite zu erkennen.
Und nach Deiner Rechtsauffassung würde somit jede Form von Deeplinks (also z. B. der Link auf einen eizelnen Blogartikel) einen Verstoß gegen das UrhG bedeuten.
Nach dieser Logik, könnte ich auch auf die Unterseite die das Foto enthält (also: http://www.fremd-domain.com/seite_mit_bild.htm) nicht verlinken, schließlich sind in aller Regel auch der Text um das Foto, die Flash-Animation im Seitenkopf und die anderen Fotos auf der Seite urheberrechtlich geschützt und würden somit von mir "verwertet" werden.
Gottseidankwird wird diese Haltung von Juristen in ihrer Drastigkeit nicht unbedingt geteilt (s. u.).
ZitatDer Urheber hat Recht auf eine angemessene Lizenzgebühr und ggf. Schadenersatz (z.B., wenn er gegen Zahlung einem Dritten ein exklusives Nutzungsrecht zugesagt hat und nun das Bild auf Deiner Homepage auftaucht). Kann teuer werden …
Dass das teuer werden kann, ist mir schon klar, sonst würde ich hier wohl kaum nachfragen...
ZitatDu solltest also entweder das Verwertungsrecht einholen (schriftliche Zusage, bei Hobbyfotografen, bzw. -Künstler vielleicht sogar kostenlos) oder aber auf die betreffende Internetseite (etwa http://www.fremd-domain.com) mit dem in Frage kommenden Bild verlinken.
Ich zitiere einfach mal, was ein Jurist zu diesem Thema schreibt:
ZitatDamit ist insbesondere bei sog. Inline- und Frame-Links mit einer Gefährdung der geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers zu rechnen [Hinweis von mir: darunter würde dann wohl auch Lightboxing fallen]. Denn solche Techniken sind oftmals geeignet, das Ansehen oder den Ruf des Urhebers zu gefährden.
So, Lightbox iss also nich (genau _das_ will ich ja auch vermeiden!), und was ist mit Deeplinks?
ZitatWann im Fall von sog. Deep-Links von einer Beeinträchtigung iSd. § 14 UrhG auszugehen ist, lässt sich verallgemeinernd nur schwer festlegen. Allein in der Direktverweisung auf eine bestimmte, hinter der fremden Homepage liegende Seite sollte jedoch noch keine Verletzungshandlung gesehen werden. Und auch wenn dem Urheber auf diesem Wege Werbeeinnahmen entgehen, weil der User an der mit Werbung versehenen Homepage vorbeigeleitet wird oder dem Nutzer die Navigationsmöglichkeiten des fremden Angebots nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, erscheint es m.E. nicht gerechtfertigt von einer Beeinträchtigung iSd. § 14 UrhG auszugehen. Einerseits nämlich fehlt es dann an dem erforderlichen Werkbezug; andererseits entspricht es vielmehr dem Interesse des Websitebetreibers, sein Angebot - und sei es auch gleich in Detailbereichen - dem User vorzustellen.
Ich werde mich nun so behelfen: Verlinkung der Foto-Deeplink-URL mit Zwischenschaltung eines Kurz-URL-Dienstes. Damit wird es von der Lightbox ausgeschlosen und öffnet sich wie gewünscht in einem neuen Browserfenster bzw. -tab.
Zusätzlich werde ich mit einem kurzen Hinweis (via) auf die Sartseite der (also http://www.fremd-domain.com) verweisen. Damit sollte wirklich alle rechtlichen Fallstricke umgangen sein.