Mojn,
kann man drüber diskutieren, da es viele Ansichten gibt.
Würde allerdings genauso Fruchtlos sein wie die GroKo- und Jamaika Debatte.
Zitat YT AGB;
Zitat11.2 Für andere Zwecke gleich welcher Art dürfen YouTube-Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YouTube oder YouTubes Lizenzgebern nicht heruntergeladen, kopiert, reproduziert, vertrieben, übertragen, gesendet, ausgestellt, verkauft, lizenziert oder anderweitig verwertet werden.
Auf den Ersten Blick verbietet dieser Passus selbst das Herunterladen zum Privatgebrauch.
Aber ...
Zitat Hinweis Konverter Webseite;
ZitatDiese AGB gelten jedoch nur, wenn du dich vorher als Nutzer bei YouTube angemeldet hast. Ohne eine Anmeldung mit einem eigenen Benutzerkonto bei YouTube hast du keinen AGB oder sonstigen Nutzungsbedingungen zugestimmt. Somit bist du auf der sicheren Seite, wenn du dich vor dem Herunterladen eines Videos bei YouTube abmeldest.
... das mit dem "Du hast den AGB nicht zugestimmt" ist unglücklich formuliert, das stimmt meiner Meinung nach so nicht.
Jeder der ein Google Konto eingerichtet hat, musste über kurz oder lang den AGB von zustimmen, wenn er die Dienste nutzen wollte. Egal welcher Dienst das war. Beim Ersten Aufruf kam immer der Hinweis auf die AGB.
Und durch Android dürften recht viele Handy Besitzer ein Google Konto haben.
Um mal auf die Frage, ob legal oder nicht zurück zu kommen.
So wie sich die Artikel lesen, sieht sogar RA Solmeke einige der in den AGB von YT aufgeführten Punkte etwas bedenklich, da die Anfertigung einer Privat Kopie nicht strafbar ist und da kann weder YT noch Google was ändern.
Siehe auch diesen Beitrag (leider nur in Englisch) unter https://www.wbs-law.de/eng/copyright-…rs-legal-49583/
Auf der Anwaltsseite kannst du auch mal nach converter suchen. Da sind ein paar recht informative Artikel von der Kanzlei veröffentlicht worden.