Zitat
Kann ich in meiner Vereinbarung auch niederschreiben, dass der Kunde z.b. 14 Tage Zeit hat, den Restbetrag zu überweisen und bei nicht einhalten der Frist, eine Zusätzliche Gebühr in Höhe von 10% fällig ist.
Kannst Du reinschreiben, hat aber bei Euch gem. §280, 286 BGB keine Wirkung. Derartige Kosten haben nur dann Rechtskraft, wenn sich der Kunde WIRKSAM im Verzuge befindet und und Du diese Kosten DURCH FREMDRECHNUNG nachweisen kannst, sprich sie Dir selbst also NACHWEISLICH entstanden sind.
frankj: Ob in Deutschland alles "Bäh" ist oder nicht, sei einmal dahin gestellt. Fakt ist, dass die Ausfallsrate bei deutschen Kunden zwischenzeitlich statistisch gesehen um rund 80% höher ist, als bei einem US-Kunden. Diese Zahlen stammen NICHT VON MIR, sondern von führenden US-Wirtschftsdiensten.
Zumal im Übrigen gerade deutsche Unternehmen bei Auslandskunden (zum Beispiel USA) ebenfalls 100% Vorauskasse verlangen. Wir praktizieren das auch NUR bei Auslandskunden, sprich bei allen, die nicht in den USA sitzen so.
Denn: Ist ein Auftrag einmal abgewickelt, können wir mit dem Produkt nichts anfangen, wenn es uns nicht bezahlt wird.
Die 1/3 Lösung praktizieren wir auch. Aber nicht bei Aufträgen über 300 Euro, sondern eben dort, wo sich das auch rentiert. Diese Lösung ist aber ja letztendlich auch nichts anderes als eine 100% Vorauskasse-Lösung für die jeweilige Arbeitsstaffel.
Man muss immer bedenken, dass man sich ja nicht kennt. Die Company, die den Auftrag ausführt, hat gerade bei Auslandskunden und Kleinbeträgen (unter 2000 Euro) relativ große Mühen, das Geld zu bekommen, wenn es vom Kunden nicht bezahlt wird, was leider eben immer häufiger vorkommt !
Es sollte zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer einfach grundsätzlich eine Win-Win Situation eintreten und ich denke bei Kleinaufträgen ist die Vorauskasse nicht unfair.
Also nicht immer gleich dagegen plärren !