bgeissler Ich schreib nichts mehr ich geb einfach nur einen von 1000en Links^^
http://www.akademie.de/programmierung…-abmahnung.html
Für die beiden Berliner Gerichte stellen IP-Adressen personenbezogene Daten dar, die in aller Regel - nämlich dann, wenn keine gesetzliche Ausnahme nach § 15 TMG vorliegt - nur mit Einwilligung der Betroffenen erhoben werden dürfen. Dies hat zur Folge, dass Analysesoftware wie Google Analytics u.a. nicht zur Analyse des Nutzungsverhaltens verwendet werden darf, wenn dabei auch die IP-Adresse verarbeitet wird.
Und genau auf das TMG stützen sich die Datenschützer. Es geht einzig und allein um die IP.