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Wo, bitte schön, habe ich eine solche Meinung geäussert!? Keine Privatangelegenheit! Ja, habe ich gesagt... Als Reaktion auf Deine Aussage
Du hast diese Meinung nicht explizit geäußert, allerdings lies sich auf diese schließen, nachdem du auf meine Aussage, die da lautete:
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Selbst wenn ein Nutzer solche Tendenzen hegt, solange er hier im Forum nichts davon propagiert sollte das doch egal sein. Es ist seine/ihre Privatangelegenheit
"Eine Privatangelegenheit? Bin ich im falschen Film" geantwortet hast. Und das obwohl aus meiner Aussage deutlich hervorgehen sollte dass ich eben die nicht kundgetane rechtsextremistische Meinung ansprach. Der Fairness halber sollte ich anmerken dass ich vllt. noch "hier im Forum oder sonstwo propagiert" anfügen hätte sollen, um dies deutlicher zu machen. Es ist möglich dass du darüber gestolpert bist, allerdings hätte dies dir spätestens bei meinen anderen Postings klar werden müssen.
Es ist auch egal, denn niemand sollte in vorauseilendem Gehorsam in fremden Foren Daten zur Abgleichung mit den Benutzern in diesem Forum suchen. Soll heissen: Die User hier können und sollen auch nur auf Vorkommnisse hier im Board reagieren. Hier kann man sie durchaus moralisch verpflichtet sehen einen Vorfall zu melden. Rechtlich oder per "Hausordnung" im Board wäre das allerdings mm. nicht durchsetzbar und der falscher Weg.
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fast Richtig - gesagt habe ich "voreilendem Denunziantentum" (um mich selbst zu korrigieren, währe "vorauseilendem" richtig gewesen). Warum? Weil niemand bei einer Namensgleichheit eines Benutzernamens (auch eines Realnamens solange dieser nicht mit weiteren eindeutigen Fakten untermauerbar ist) zwischen 2 Plattformen (ob nun Forum oder eine andere Art der Community spielt dabei keine Rolle) vom Namen in der Datenbank darauf schliessen kann, das es sich bei dem Namen im abgeglichenen Forum auch um die selbe Person handelt.
Es geht nicht bloß um das nicht können, sondern um das nicht sollen bzw. nicht dürfen. Bei dieser Datenbank handelt es sich um, für den Endbenutzer, nur bedingt verwertbare Daten. Dies zum einen deswegen weil man als Privatperson mit der IP Adresse herzlich wenig anfangen kann, zum anderen weil man ohne strafrechtliche Kenntnisse schwer bis gar nicht beurteilen kann ob nun eine spezielle Aussage explizit strafrechtswidrig ist oder nicht.
Analogie gibt es im Strafrecht bekanntlich keine. Daher ist es auch absurd, und da denke ich stimmst du mir ja zu, so etwas auch nur im Entferntesten in Erwägung zu ziehen.
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Wie gesagt… Eine vom Forum oktroyierte Meldepflicht habe ich an der Stelle nicht impliziert oder von mir aus implizieren wollen. Eine moralische Meldepflicht der Benutzer besteht meines Erachtens sehr wohl. In wiefern es dazu (in der BRD) evtl. sogar eine gesetzliche Meldepflicht gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Würde mich bei der hiesigen Regelungswut allerdings nicht einmal sonderlich verwundern.
Gut, du wolltest es nicht implizieren, es hätte allerdings so ausgelegt werden können. Eine moralische Verpflichtung besteht, klar. Eine rechtliche Verpflichtung wird wohl im Internet kaum durchsetzbar sein. Bedenke nur mal die Beweisproblematik.
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„Die Gedanken sind frei“ heißt es in einem Volkslied (nach Wikipedia scheint man den Originalauthor nicht mehr benennen zu können) und das ist auch gut so… Ansonsten währe schon so mancher „brave“ Bürger hinter Gittern gelandet. Wie oben bereits gesagt: ich habe nicht „verschwiegenen“ Rechtsextremismus (sollte wohl eher für jede Extremismusform gelten) gemeint, sondern ebenen jenen „nach aussen getragenen“.
Keineswegs wollte ich damit das genannte Volkslied zitieren. Dass die Gedanken grundsätzlich frei sind (nämlich solange keine konkrete Tat erfolgt ist) ist ein Sinneszug unseres Strafrechts. Es behandelt nur faktische Taten und kennt gedankliche Vorgänge nur im Bezug auf Vorsatz (dolus) oder Fahrlässigkeit. (culpa levis/lata) bzw. bei der Frage der Mittäterschaftsformen. (Bestimmungstäter etc.) Erfolgt keine konkrete Tat welche im Strafgesetzbuch explizit normiert ist und unter diese Norm subsumiert werden kann, gibt es auch keine Strafbarkeit.
Nochmal: Keine Analogie im Strafrecht. Ähnliche oder vergleichbare Paragraphen können nicht herangezogen werden.
Zur Klärung nochmals meine Ansicht in aller Kürze:
Strafrechtlich bestraft werden soll (und wird ja auch) das rechtsextremistische Tätigwerden in Foren, Blogs etc. (Antisemitische Äußerungen, Gewaltverherrlichung gegen Minderheiten etc.) - Die Nutzer haben lediglich eine moralische Meldeverpflichtung, keine rechtliche. Solange jemand nichts von diesem Gedankengut, wo auch immer, verbreitet soll dieser nicht aufgrund einer fadenscheinigen Datenbank abgeglichen und vorverurteilt werden. Man sollte also in dieser Angelegenheit nicht mit vorauseilendem Gehorsam, sondern fallbezogen reagieren. Soll heissen man soll erst reagieren wenn eine dementsprechende Meldung verbreitet wird. Die Reaktion wird in den meisten Fällen die Threadlöschung bzw. die Sperrung des jeweiligen Benutzers sein, was auch völlig okay so ist.
Privatsache allerdings ist alles was ich mir gedanklich zusammenspinne, selbst wenn dies verfassungsfeindlich sein mag. Jeder Mensch darf denken was er will, es sind die Taten die ihn straffällig werden lassen, nicht die Gedanken.
In diesem Sinne noch einen schönen Tag