Bildzitat
Hallo Schattendings,
Ich würde sagen, dass du »ganz konkret Graf von Kroloks Rüschenbluse auf einem bestimmten Bild thematisieren« musst. Es muss sich auf keinen Fall um eine genaue Bildbeschreibung handeln. Es dürfte genügen, wenn du nur mit einem einzigen Wort im Text konkret auf das Bild Bezug nimmst.
Eine Veränderung der Bildgröße ist rechtlich ohne weiteres zulässig, wenn keine Entstellung des ursprünglichen Bildes erfolgt. Also keine Veränderung der Proportionen, kein extremes Verschlechtern der Bildauflösung, keine Veränderung der Farben. Es ist voll in Ordnung, wenn man das Bild mit einem normalen Bildbearbeitungsprogramm unter Beibehaltung der Proportionen verkleinert.
Wenn du sehr viel Geld hast, dann kannst du einen Anwalt konsultieren. Eine preiswertere Möglichkeit dürfte es sein, im Forum Recht Rechtsfragen abstrakt zu diskutieren.
Dr. Bahr ist mir schon vor einiger Zeit aufgefallen. Wenn man eine Horror-Abmahnung erhält, dann würde ich ernsthaft in Erwägung ziehen, mich nicht nur an die Abmahnwelle, sondern auch an Dr. Bahr zu wenden.
Die nationalen Rechtsordnungen ziehen unterschiedliche Grenzen, was die Auseinandersetzung nicht gerade vereinfacht.
Hallo tetraeder,
Das Einfügen eines Bildes, das auf ein Video verweist, dürfte meiner Meinung nach dann als Bildzitat gelten, wenn man einen kurzen Kommentar zum Bild/Video hinzufügt. Das Urheberrecht (Eigentumsrecht) an den Bildern aus den Videos wird durch dein Bildzitatrecht (Meinungsfreiheit, Pressefreiheit) eingeschränkt.
Immer schön vorsichtig sein, weil die Medienkonzerne ziemlich gute Rechtsanwälte und große Rechtsabteilungen haben.