Warum sollte die Aufzeichnung von "Anonymisieren IP-Adressen" dem Grundsatz der DATENSPARSAMKEIT der DSGVO entsprechen?
Na weil anonymisierte IPs eben keine Rückschlüsse auf das Surfverhalten einzelner Personen zulassen.
Aber der Kernsatz der DSGVO ist halt: Eine Datenverarbeitung muss dem Zweck angemessen und sachlich relevant sowie auf das notwendige Maß beschränkt sein.
Ich sehe dazu keinen Widerspruch.
Klar kannst du dir ein System zumüllen. Nur die Verwendung der IP Adressen deiner Besucher ist mit erheblichen Hürden verbunden.
Warum gleich so polemisch? Ich muss hier sicher nicht auf die Gründe und Vorzüge einer Websiten-Statistik eingehen. Wenn du das nicht brauchst umso besser. Ich denke sehr viele Websiten-Betreiber möchten nicht darauf verzichten.
Das Tool bietet übrigens auch die Option "Hash IP Addresses" an. Wenn die aktiviert ist werden nicht einmal anonymisierte IP-Adressen gespeichert.
Mir ist schon klar, dass es hier keine rechtsverbindliche Beratung gibt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jeder Betreiber einer noch so winzigen Website einen Anwalt konsultiert nur um seine Website DSGVO konform zu machen. Das können sich viele überhaupt nicht leisten, mich eingeschlossen.
Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der Jurist ist oder jemanden der wegen dieser Frage schon einen Anwalt konsultiert hat und ein paar unverbindliche Tipps geben möchte :)