Beiträge von Fuchs1986

    Im Prinzip ja. Es sind eine handvoll Dinge die ich nur im Streckengeschäft verkauen will um das Sortiment zu erweitern. Es wären Lippenstifte oder Nagellacke. Oder auch mal kitschige Socken. Aber ich wollte mich nicht auf ein Gebiet festlegen. Wollte aber nur mehr oder sehen von welchen Produkten ich vielleicht doch eher Abstand nehmen sollte, weil es Probleme mit der Kennzeichnung geben könnte (weiß nicht wie gut man sich auf die Angaben der Hersteller verlassen kann)

    Die It-Rechtskanzlei kenne ich und nutze diese Seite sehr gerne. Bin nur an deren Artikel über dieses Thema mit meinem Verständnis gescheitert.

    Danke schon mal für deinen Input.

    Grüße
    Angie

    Ich möchte demnächst meinen Online-Shop eröffnen. Ich verkaufe Ware im Direktversand aus dem Ausland. Meine Sortiment soll fast alles beinhalten aber vor allem Textilien wie bedruckte Socken oder Kosmetika und Maniküre Zubehör.


    In wie weit bin ich verpflichtet die Ware zu Kennzeichen. Reichte es aus die Angaben des Herstellers zu übernehmen? Ich bin beim lesen der Definition des "Inverkehrbringens" etwas an meine Grenzen gestoßen.

    Muss ich das als Wiederverkäufer überhaupt? Kennt sich da jemand aus? Und gibt es ein Plugin das mir die Bereiche vordefiniert?

    Grüße